Beiträge von RitterausItter
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Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar.
Leider habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Zur damaligen Zeit hat mein AG VL auch als Bausparverträge, etc. zugelassen.
Seit ein paar wenigen Jahren lässt er bei neuen Verträgen nur noch bAV zu.
Da ich künftig auf die AVWL von 26,59 € nicht verzichten möchte, kam die Frage auf, was ich nun tun kann. Daher die Idee, die AVWL für die bAV mit 2/3 als großen AG-Anteil anzusehen, wenn ich mit 1/3 Entgeldumwandlung (13,41 €) einzahle.
Konkreter, Abschluss einer bAV mit 100 % AG-Anteil (26,59 €) oder zusätzlich mit Entgeldumwandlung von 13,41 €? Später soll diese als Kapitalleistung ausgezahlt werden.
Somit hätte ich dann einen kleinen 4 bis 5-stelligen Betrag, der hauptsächlich vom AG gezahlt wurde.
Vielen Dank! Ich hoffe, dass es jetzt verständlicher ist.
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Hallo zusammen!
Meine Frage bezieht sich auf die betriebliche Altersvorsorge, die ich nicht "klassisch"
als Altersvorsorge, sondern eher als "Kapitalanlage nutzen möchte.
Hintergrund (warum) in Stichpunkten:
> Bezüglich meiner Altersvorge bin ich sehr gut aufgestellt und bin auf keine bAV angewiesen.
> Mein Bausparvertrag ist nächsten Monat voll bespart und wird mir dann auch entsprechend ausbezahlt.
> In diesen gehen auch meine vermögenswirksamen Leistungen von 26,59 € hinein.
> Mein Betrieb in dem ich angestellt bin, zahlt die VL von 26,59 € nur in Form einer altersvorsorgewirksamen Leistung
über die MetallRente als bAV.
Hinweise zu meiner Frage:
Nach Rücksprache und anhand des Angebots eines Versicherers kann das Vorhaben wie folgt aussehen:
322 Monate bis Renteneintritt mit 67
26,59 € AVWL vom Arbeitgeber
13,41 € Entgeldumwandlung vom Brutto --> 6,74 € Netto (in meinem Fall)
--> Ergebnis, siehe Anhang.
Frage:
Sollte ich tatsächlich wie im Angebot die 40,00 € (AVWL + Entgeldumwandlung) monatlich einzahlen,
oder wenn machbar nur die AVWL von 26,59 €?
Macht in diesem Fall eine Entgeldumwandlung Sinn?
Ja oder nein oder spielt dies (auch steuerlich) keine Rolle?
Bzw., wie kann ich die 26,59 €, die mir nach dem Besparen des Bausparvertrags verloren gehen sinnvoll nutzen?
Ich bedanke mich jetzt schon mal über Antworten, Anregungen und Tipps.
Und vielleicht kann dieses Beispiel auch anderen helfen.
1.000 Dank!!!
Gruß Nico
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Hallo zusammen!
Vor 2004 gab es in vielen variabel verzinsten Banksparpläne mit Zusatzboni keinen festgelegten Referenzzins. Das führte dazu, dass viele
Sparer und Anleger durch die Senkung des Zinsniveaus massive Einbußen in ihrer Rendite hinnehmen mussten, denn die Banken konnten die
Vertragszinsen senken, wie sie wollten.
Der Bundesgerichtshof hat diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben (BGH, Az. XI ZR 140/03) (BGH, Az. XI ZR 197/09) (BGH Az. XI ZR 52/08)
Dadurch können betroffene Anleger einen Teil des versprochenen Geldes von den Banken einfordern!
Vor einiger Zeit noch hat sich die Verbraucherzentrale Thüringen für einen Beitrag von 75 € der Sache angenommen.
Jetzt nun nicht mehr.
Kann mir jemand sagen, wie ich am besten vorgehen kann?
Oder weiß jemand, der solche Sachverhalte bearbeitet?
Ein Musterschreiben ist im Internet vorhanden. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Bank den Sachverhalt korrekt bearbeitet.Danke schonmal für eure Infos! Solltet ihr noch Fragen haben oder Details aus meinem Vertrag, kann ich euch das gerne noch durchgeben, wenn nötig.
Beste Grüße