Moin habe vor 20 Jahren eine A. Vorsorge Rentenversicherung abgeschlossen hier erfolgte meine eigene Einzahlung, die Beiträge waren steuerfrei. Ich wählte die komplette Kapitalauszahlung per 12/2022 jetzt der Schock, die volle Einkommensversteuerung auf diese Einkünfte im Jahr meiner vollen Beruftstätigkeit . Mein Einspruch wurde abgewiesen
Frage muss ich in diesen sauren Apfel beißen da ich zu unwissend war , greift ggf die 5tel Regelung , Finanzamt sagt greift nicht, folgt ggf im neuen Wachstumschancengesetz (heutige Presse) eine Änderung ?