Beiträge von informella

    Also ist es egal ob der Freistellungsauftrag belastet ist? Die Bank sagt das ja anders.

    Wenn ich dieses Jahr Anteile mit Gewinn verkaufe wird die VAP die beim Freistellungsauftrag berücksichtigt wurde von meinem Gewinn abgezogen und verringert somit meinen zu versteuernden Gewinn. Oder?

    Vielen Dank für eure Antworten. Laut Bank (consors) würde nur die Steuer (die ich ja jetzt nicht gezahlt habe) angerechnet werden und nicht die Vorabpauschale die mit dem Freibetrag verrechnet wurde. D.h. für mich in meinem Fall fiktive 500€ die ich nicht erhalten habe wurden verrechnet und wenn ich jetzt verkaufe und ich mache 500€ Gewinn dann zahle ich Steuern außer mein Freibetrag würde erweitert werden.

    Hallo,

    meine Bank hat meinen Freibetrag um die komplette Vorabpauschale reduziert und nicht nur um die Steuer. Jetzt meint die Bank, wenn ich Anteile verkaufe und um auf die Gewinne keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich meinen Freistellungsauftrag erweitern, weil sonst müsste ich eben Steuern zahlen. Ich habe für fiktive Gewinne meinen Freistellungsauftrag geopfert und muss für richtige Gewinne jetzt zahlen.

    Kennt sich jemand aus?`

    Viele Grüße