Ich habe mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Es ist tatsächlich so, dass die Vorschriften in dem Bereich immer strenger werden, insbesondere seitens der EU. Es gibt hier eine Beweislastumkehr, man muss glaubhaft darlegen können, woher das Vermögen stammt. Das Vermögen sollte zu den Einkommensverhältnisse passen. Ich halte das rechtsstaatlich für sehr problematisch. Auch ein Durchschnittsverdiener kann ein hohes sechsstelliges Vermögen bilden, auch wenn das natürlich nicht der Standard ist. Es gibt zahlreiche Konstellationen, wo ein Nachweis nach vielen Jahren schwierig bis nicht möglich ist. Soetwas sollte man meines Erachtens nur bei Verbrechern anwenden, wo man auch ziemlich sicher weiß, dass das Geld aus Straftaten stammt und nicht bei einem Bürger, der nie auffällig geworden und erwerbstätig ist. Vorallem reden wir von überschaubaren Beträgen, fünfstellige oder kleine sechsstellige Summen, die man sich nun einmal zusammen sparen kann. Wären die deutschen nicht so sehr auf das Sparbuch fixiert oder auf Lebensversicherungen, dann hätten wir hierzulande ganz andere Vermögensverhältnisse, dann viel Spaß mit dem Herkunftnachweis dank Zinseszins Effekt.
Dazu kommt noch, dass man in der Nachweispflicht ist, aber andererseits Umsätze in der Regel nach 10 Jahren von den Banken gelöscht werden. Dann sollte der Gesetzgeber auch so konsequent sein und die Löschfrist abschaffen, wenn ich als Bürger die Herkunft nachweisen soll.