Frage:
Mein Vater ist Renter, das Pflegeheim kostet monatlich ca 1000EUR mehr als er Rente hat, so dass er jeweils immer sämtliche Einkommensteuer erstattet bekommt.
Nebenher hat er dieses Jahr noch ca 2000EUR Zinserträge, also über dem Freistellungsauftrag.
Kann er bei obiger Konstellation von vorneherein einen Freistellungsauftrag für seine Kapitalerträge stellen?
Danke