Beiträge von Miang

    einer der Miterben lebt im Ausland. Sparkasse weigert sich, die Erbschaft insgesamt auszuzahlen unter Hinweis auf 20§ Abs. 6 Satz 2. Erb.schGes. Gesamterbschaft ist deutlich höher als die insgesamt zu erwartende Erbschaftssteuer. Meine Frage: Kann man mit dem Finanzamt eine Vereinbarung , dass das Erbe bis zu einem endgültigen Erbschaftssteuerbescheid bei der Bank blockiert wird und der Rest an die Erben ausgezahlt wird, treffen? Die Höhe der Gesamterbschaft ist doch durch die Bankbestätigung per Todestag bekannt, so dass die Höhe der Erb.Steuer leicht einzuschätzen ist. Hat jemand diesen Weg schon probiert?