Ja, das kann gut sein. Aber selbst bei Beratungsterminen wird man oftmals nicht kompetent beraten. Man hat manchmal das Gefühl, dass wichtige Details vom Anwalt überhört oder als unwichtig abgetan werden.
Beiträge von *Chrissi*
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Das hilft zwar manchmal, aber leider nicht immer. Ich hatte mit dem Anwalt gute Erfahrungen gemacht, allerdings im Bereich Erbrecht.
Ein weiteres Fachgebiet des Anwalts ist das Familienrecht, wobei hier bei Sorgerecht und Umgangsrecht damals schon gesagt wurde, dass wir hier nicht vertreten werden. Die Bewertungen bei Google waren eigentlich gut. Gleiches gilt für 2 weitere Anwälte, die wir damals um die Prüfung der Berechnung der Gegenseite gebeten haben. Wobei der 2. Anwalt schonmal nicht begreifen wollte, warum mein Freund den Ehegattenunterhalt "verweigerte". Der Kompromiss des Anwalts wäre damals gewesen, dafür mehr Prozent laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, weil dann ginge das Geld ja an die Kinder 🤣. Er hatte nicht begriffen, dass die Ex mit neuem Freund Kind 2 erwartete und zudem bereits über 2 Jahre zusammenlebten. Wir haben dann selbst recherchiert und dem Anwalt mitgeteilt, was er zur Begründung schreiben soll. Die Gegenseite hat sich nie wieder bezüglich Ehegattenunterhalt gemeldet. Auch dieser Anwalt hat gute Bewertungen gehabt. Aber er hat unsere Interessen nicht vertreten.
Mein Freund liebt seine Kinder und kümmert sich auch gut um sie. Er zahlt gerne was zusteht, aber nicht darüber hinaus, weil die Ex leider nie gelernt hat mit Geld umzugehen. Er würde das Geld, welches ihm zusteht, lieber selber für Ausflüge mit den Kindern verwenden.
Die Anwaltssuche geht weiter. Aber aufgrund unserer Erfahrungen sind wir sehr vorsichtig geworden.
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Ja wir sind sehr enttäuscht. So viele Fehler und unverständliche Erklärungen. Man geht ja hin, um unterstützt zu werden, zahlt Geld dafür und dann sowas.
Lieben Dank für die Hilfe!
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Die rechnen nichts aus. Damals hatte mein Freund den Unterhalt berechnen lassen wollen. Seine Ex ist damals gleich zum Anwalt gerannt und hat es dann berechnen lassen. Sie wollte Ehegattenunterhalt und mehr Kindesunterhalt. Bekommen hat sie dann aber weniger Kindesunterhalt und kein Ehegattenunterhalt, da bereits ein zweites Kind vom neuen Freund unterwegs war und die beiden auch schon seit mehr als zwei Jahren zusammenlebten.
Daraufhin wurde der berechnete Unterhalt beim Jugendamt "festgesetzt".
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Das liegt daran, dass mit höheren Alter der Kinder der Unterhalt mehr wird. Momentan zahlt er glaube ich 115%, sollte aber nach unserer Berechnung bei 100% liegen. Gegen die Zweitmeinung spricht, dass die Anwälte in der Umgebung nicht gerne den Unterhalt berechnen und sich damit offensichtlich auch zu wenig befassen. Zum anderen hat die Berechnung beim Rechtsanwalt bereits 420 Euro gekostet, was bei einem Selbstbehalt von 1450€ doch ein beträchtlicher Betrag ist. Vom Gericht wird zudem auch erst etwas festgesetzt, wenn es zu einer Klage kommt. Momentan gibt es eine Art Festsetzung beim Jugendamt.
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Danke dir, das bestärkt uns!
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Hallo Thebat,
Das kommt auf den Rechner an. Einige Rechner lassen den BKB außer Acht. Wenn ich dem Smart Rechner glauben darf, würde das unsere These stützen.
Der Rechtsanwalt hat dazu nur folgendes geschrieben (siehe Anhang) und das macht für mich überhaupt keinen Sinn.
Wir sind extrem verunsichert.
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Hallo zusammen,
mein Freund und ich sind extrem verunsichert, nachdem wir einen Rechtsanwalt mit der Berechnung des Kindesunterhaltes für seine 5 Kinder beauftragt haben. Zunächst waren darin offensichtliche Fehler enthalten, so wurde beispielsweise die Krankenversicherung vergessen einzukalkulieren, alter Wert für Mindest-Selbstbehalt usw. Das Vertrauen ist daher schon sehr angekratzt.
Wir mussten auf diese Fehler hinweisen und diese wurden korrigiert. Allerdings sind wir noch immer überzeugt davon, dass die Berechnung noch nicht stimmt.
Zur Info: die Ehe wurde geschieden, ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht nicht.
Bei der Berechnung des Unterhalts wurde der Bedarfskontrollbetrag völlig ignoriert. Wir sind aber der Meinung, dass dieser berücksichtigt werden muss, solange der Mindestunterhalt nicht unterschritten wird.
Beispiel: Der Mann verdient 4000€ (bereinigt Netto). Die Kinder 4 Stück zwischen 6 und 11 Jahren, ein weiteres Kind zwischen 12 und 17. Aufgrund der Anzahl der Kinder wird in der Tabelle um 3 Zeilen nach oben gerutscht, somit würde die Berechnung in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle angesetzt.
(4x607€)+710€-(5x125€ Hälfte des Kindergeldes)=2513€
Bereinigtes Netto abzüglich berechneter Unterhalt
4000€-2513€=1481€
Der Bedarfskontrollbetrag von 1850€ wird deutlich unterschritten. Unserer Auffassung nach müsste daher die Berechnung erneut durchgeführt werden und zwar mit den Werten aus Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle.
Der berechnete Unterhalt würde sich dann auf 2369€ belaufen.
Bereinigtes Netto abzüglich dem berechneten Unterhalt wäre dann 1631€.
Der Bedarfskontrollbetrag (1750€) wird wieder unterschritten.
Somit sind wir der Meinung, dass der Unterhalt in Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden müsste. Der Unterhalt würde sich auf 2224€ belaufen, der Selbstbehalt läge bei 1776€. Haben wir hier einen Denkfehler?
Die Aussagen vom Rechtsanwalt haben uns leider nicht weitergebracht und aufgrund der gemachten Fehler in der Berechnung ist das Vertrauen leider nicht gegeben.
Wir würden uns freuen, wenn uns hierzu jemand weiterhelfen könnte!