Zusätzlich habe ich noch bei zwei versch. Stellen der Bundesbank angerufen. Die Informationen, die ich dort erhalten habe, sind wie folgt:
- Geldanlagen bei einer ausländische Bank > 12.500 Euro und/oder mehr als 12 Monaten Laufzeit sind generell meldepflichtig
- Laut Aussage der beiden Bundesbank-Mitarbeiter ändert sich an der AWV-Meldepflicht auch dadurch nichts, dass man die Überweisung an eine DE-IBAN tätigt
- Entscheidend ist einzig und allein der Sitz der Bank
- Diese Aussage haben die beiden Bundesbank-Mitarbeiter unabhängig voneinander in separaten Telefongesprächen mit mir getätigt; ich gehe also davon aus, dass die Aussage belastbar ist
Eine Nachmeldung war über das Telefon problemlos möglich. Die Mitarbeiterin wollte nur das Zielland, den Monat der Überweisung, den Betrag und die Laufzeit wissen. Es wurden keine persönlichen Daten wie Name oder Kontonummer abgefragt. Einen Beleg o.Ä. erhält man auch auf explizite Nachfrage hin nicht. Ich habe mir Zeitpunkt und Inhalt des Telefonats handschriftlich notiert und abgeheftet.
Meine persönliche Meinung: Ich bin mir nicht sicher, wie scharf das Schwert bzgl. Bußgeldverfahren bei versäumter AWV-Meldefrist für Privatpersonen wirklich ist. Weil nicht einmal persönliche Daten erfasst werden (was ich prinzipiell aus Gründen des Datenschutzes positiv finde), könnte das meiner Meinung nach gar nicht effektiv verfolgt werden. Macht eure AWV-Meldung am besten einfach telefonisch, das dauert dauert weniger als 2 Minuten, und macht euch über das Gespräch sofort eine Aktennotiz.