Beiträge von qwerty

    Zusätzlich habe ich noch bei zwei versch. Stellen der Bundesbank angerufen. Die Informationen, die ich dort erhalten habe, sind wie folgt:

    • Geldanlagen bei einer ausländische Bank > 12.500 Euro und/oder mehr als 12 Monaten Laufzeit sind generell meldepflichtig
    • Laut Aussage der beiden Bundesbank-Mitarbeiter ändert sich an der AWV-Meldepflicht auch dadurch nichts, dass man die Überweisung an eine DE-IBAN tätigt
    • Entscheidend ist einzig und allein der Sitz der Bank
    • Diese Aussage haben die beiden Bundesbank-Mitarbeiter unabhängig voneinander in separaten Telefongesprächen mit mir getätigt; ich gehe also davon aus, dass die Aussage belastbar ist

    Eine Nachmeldung war über das Telefon problemlos möglich. Die Mitarbeiterin wollte nur das Zielland, den Monat der Überweisung, den Betrag und die Laufzeit wissen. Es wurden keine persönlichen Daten wie Name oder Kontonummer abgefragt. Einen Beleg o.Ä. erhält man auch auf explizite Nachfrage hin nicht. Ich habe mir Zeitpunkt und Inhalt des Telefonats handschriftlich notiert und abgeheftet.

    Meine persönliche Meinung: Ich bin mir nicht sicher, wie scharf das Schwert bzgl. Bußgeldverfahren bei versäumter AWV-Meldefrist für Privatpersonen wirklich ist. Weil nicht einmal persönliche Daten erfasst werden (was ich prinzipiell aus Gründen des Datenschutzes positiv finde), könnte das meiner Meinung nach gar nicht effektiv verfolgt werden. Macht eure AWV-Meldung am besten einfach telefonisch, das dauert dauert weniger als 2 Minuten, und macht euch über das Gespräch sofort eine Aktennotiz.

    Ich habe zu diesem Thema gerade auch noch einmal mit dem Kundendienst der CACF in Bingen telefoniert.

    Zunächst war eine Mitarbeiterin vom First-Level-Support am Telefon. Sie sagte, dass keine AWV-Meldepflicht seitens des Kunden besteht, da die Einzahlungen auf eine DE-IBAN erfolgen. Weiterhin hat sie angemerkt, dass das Modell mit dem deutschen Konto extra so gewählt wurde, damit sich die Kunden um diese rechtlichen Dinge nicht kümmern müssen.

    Ich hatte dann nach weiteren Details gefragt. Daraufhin hat sie mich an eine Mitarbeiterin des Second-Level-Supports durchgeleitet.

    Diese Mitarbeitern hat die Aussagen wie folgt präzisiert:

    • Es besteht keine AWV-Meldepflicht für Einzahlungen auf das Konto der
      CACF mit DE-IBAN bei der Commerzbank, auch nicht für Beträge über 12.500 Euro und/oder Laufzeiten von mehr als 12 Monaten
      • Begründung: Es handelt sich um ein Konto mit DE-IBAN (technisch gesehen handelt es sich um ein sog. Sammelkonto)
    • Die Rückzahlung des Anlagebetrags nach Laufzeitende kann von einem französischen Konto erfolgen, hier ist eine AWV-Meldepflicht vorgesehen
      • Die CACF gibt dann auch einen entsprechenden Hinweis in dem zugehörigen Verwendungszweck

    Das hier ist zunächst mal eine sinngemäße Wiedergabe des Telefonats, ohne Kommentierung meinerseits oder irgendeine (rechtliche) Bewertung.

    Eine kurze Frage: Wenn ich von Vattenfall wegwechsle zu einem anderen Anbieter und das zu einem Wunschtermin mache (nicht zum monatlichen Turnus), darf Vattenfall mir dann noch die volle monatl. Grundgebühr berechnen oder muss das anteilig erfolgen?

    Beispiel:

    urspr. Tarifabschluss: 17.05.2022, Ende der Vertragslaufzeit: 17.05.2024

    Kündigung zum Wunschtermin: 26.05.2024

    Start Belieferung durch neuen Anbieter: 27.05.2024

    Darf Vattenfall dann von 17.05. bis 26.05. noch den vollen monatl. Grundpreis berechnen oder nur anteilig? Der Kundendienstmitarbeiter am Telefon konnte das nicht sagen, und auch online hab ich leider nirgendwo Informationen dazu gefunden.

    Danke!

    Ich würde die Bedingungen genau so verstehen.

    Um ganz auf Nummer sicher zu gehen würde ich die Nachricht der ING abwarten, in der dir mitgeteilt wird für welche Beträge welche Zinsen gelten und dann das Geld abziehen.

    Danke für deine Antwort.

    Die schicken sie aber leider erst Ende März raus. Bis dahin brauche ich den Betrag kurzzeitig anderweitig.

    Habe ich das in den Bedingungen der ING sowie hier in der Diskussion richtig verstanden, dass man, um sich einen Maximalbetrag x für die 3,3%ige Verzinsung bis Ende August zu sichern, der Betrag x einfach nur am 23. Februar auf dem Extra-Konto sein muss und schon am darauffolgenden Montag, den 26. Februar wieder abgezogen werden kann?

    Wenn ich dann z.B. am 8. April diesen Betrag x (oder weniger als x) wieder auf das Extra-Konto überweise, erhalte ich die 3,3%?

    Hintergrund: Ich benötige das Geld zwischen Ende Februar und Ende März kurzzeitig anderweitig und habe es erst im April wieder zur Verfügung.

    Ich kenne aus Archiven uralte Grundsteuerkataster, wo alle Besitze eines Eigentümers innerhalb der gleichen Gemarkung / Steuergemeinde o.Ä. auf einem Blatt standen, auch wenn diese räumlich nicht in unmittelbarem Zusammenhang standen. Bei Teilverkäufen an einen neuen Eigentümer wurden die übertragenen Grundstücke dann oft separat auf einem neuen Blatt geführt.

    Ich weiß nicht, ob das im Grundbuch deines Bundeslandes ähnlich vorgefallen ist. Um eine Aufteilung auf ein separates Blatt könntest du aber beim zuständigen Amt ersuchen.

    Ich weiß nicht, in welchem Bundesland dein Grundstück liegt.

    Aber Besitzstandsübergange im Laufe der Zeit verbleiben doch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit im Grundbuch sichtbar, oder nicht?

    Meines Wissens nach kannst du z.B. nicht mehr genutzte Grundschulden, obsolet gewordene Wegerechte etc. löschen lassen.

    Das bedeutet, ein Ausmaß würde erst dann sichtbar, wenn Mietverträge auslaufen, nicht weiter verlängert werden und sich daraus Leerstände ergeben?

    Ich fürchte, das kann dir keiner genau sagen. Im Modell des vollkommenen Markts (den wir in der Realität aber so gut wie nirgends haben) müssten die auslaufenden Mietverträge und die schlechten Verlängerungsaussichten bereits eingepreist sein.

    Genauso gut kann aber im April der New Yorker Bürgermeister oder ein anderer Politiker um die Ecke kommen und ankündigen, dass in den nächsten Jahren unbürokratisch leerstehende Büroimmobilien zu dringend benötigtem Wohnraum umgebaut werden können. Das ist nur ein Beispiel, aber so etwas wäre für den Markt wohl eher überraschend und könnte aus der Krise eine Chance werden lassen. Aber wie gesagt, das sind soweit erst einmal alles Fantasien.

    Wenn du dich mit dem offenen Immobilienfonds wegen der Risiken unwohl fühlst und deinen aktuellen Verlust (oder vllt. ist es nominal sogar ein kleiner Gewinn) verkraften kannst, verkauf die Position und investier es anderweitig.

    Also soweit ich das mitbekommen habe, schwelt in den USA gerade eine Krise mit leerstehenden Gewerbe-/Büroimmobilien infolge Corona. Das hat natürlich auch Einfluss auf solche (offenen) Immobilienfonds, die oft überproportional viel in solche Gewerbe-/Büroimmobilien investieren.

    Die deutlichen Preisabschläge dieser Immobilien müssten längst in den Bilanzen der Fonds sichtbar sein.

    Viele US-Regionalbanken hatten Kredite zur Finanzierung dieser Immobilien herausgegeben. Da steht's um einige Institute nun schlecht. Die Fed unterstützt diese Banken meines Wissens nach mit kurzfristigen Krediten, die aber in diesem Quartal auslaufen. Eine weitere Verlängerung dieser Kredite hat die Fed schon in Aussicht gestellt. Insgesamt bleibt die Situation laut den Bericherstattungen in der Presse, die ich so lese, aber wackelig.

    Zitat

    Was würdet ihr Leuten wie mir raten, die noch Anteile halten? Es handelt sich um einen mittleren 5stelligen Betrag...

    Besitzt du selbst genutztes oder vermietetes Immobilieneigentum? Falls ja, dann hättest du damit wohl ohnehin schon einen signifikanten Teil deines Vermögens in Immobilien "investiert" und könntest solche Immobilienfonds mittelfristig abstoßen, wenn sich gerade eine gute Kurschance bietet.

    Falls nein, kann es zur Diversifizierung deines Portfolios sinnvoll sein, einen kleineren/mittleren Teil davon in so etwa zu investieren (vielleicht 10-15%?). Das muss aber nicht unbedingt so ein offener Immobilienfonds sein. Auch REIT wäre denkbar.

    Du sprichst von fünfstellig. Da wir nicht wissen, wie viel Vermögen du insgesamt besitzt, ist das jetzt schwierig abzuschätzen.

    "Unter Druck" etwas verkaufen zu müssen, ist natürlich meist schlecht. Du schreibst, dass du den Fonds schon seit vielen Jahren hältst. D.h. du könntest ihn ganz normal über die Gesellschaft zurückgeben und musst nicht über die Börse "zwangsverkaufen"?

    [...] da die DKB nun seit geraumer Zeit an Ihrer App und dem Webbanking "rumbastel" und es mir zu blöd geworden ist, nichts mehr zu finden und von einer Seite zur nächsten weitergeleitet zu werden um z.B. nur mein Postfach einzusehen, bin ich zur ING gewechselt.

    Mein Depot habe ich übertragen lassen. [...]

    Hallo Alburnus,

    ein paar Nachfragen meinerseits: Ich plane auch einen Depotübertrag, aus den gleichen Gründen wie du.

    - Wie lange hat bei dir der Übertrag von DKB zu ING denn effektiv gedauert?

    - bis die Positionen eingebucht waren?

    - bis du von der ING eine Meldung erhalten hast, dass die Einstandsdaten angekommen sind?

    - Hat dir die ING zwischenzeitlich in deine Postbox ein Dokument mit den detaillierten steuerlichen Einstandswerten übermittelt (inkl. Anschaffungspreis & -menge, ggf. bezahlten Vorabpauschalen etc.)? Ich hatte mal gehört, dass die ING darüber recht transparent informiert.

    - Hast du ihn über den ING-Depotwechselservice angestoßen (wo die ING das generierte PDF wohl letztlich "analog" an die DKB weiterleitet)?

    - Hattest du Positionen / Fonds mit Verwahrart: Wertpapierrechnung und Lagerland: Großbritannien (wie z.B. bei mir mit dem ETF A1JX52)? Man hatte mir mal gesagt, dass die Übertragung mit ausländisch gelagerten Positionen dann deutlich länger dauern kann (so um die 6 Wochen).

    - Sind bei dir fremde Spesen für einen etwaigen Lagerstellenwechsel angefallen (entweder bei DKB oder bei ING)?

    Sorry für die vielen Fragen, aber vielleicht kannst du ja deine Erfahrungen beim Übertrag von DKB->ING en détail teilen. :)

    Vielen Dank!

    Gruß,

    qwerty