Beiträge von f0x

    Es hilft, möglichst früh mit dem Sparen zu beginnen, damit sich bei langem Anlagehorizont der Zinseszinseffekt entfalten kann.

    Also idealerweise mit 20 anfangen, dann hat man mindestens 45 Jahre Ansparphase bis zur regulären Altersrente. Wichtig natürlich, das Humankapital abzusichern (also auf jeden Fall ordentliche BU-Versicherung, aber auch sonstige existentielle Risiken absichern - sonst schmilzt das jahrzehntelang angesparte Vermögen im schlimmsten Fall innert weniger Jahre dahin!).

    Natürlich muss man einen Kompromiss finden - zwei mal pro Jahr teurer Urlaub oder lieber ordentliche Altersvorsorge, je nach Einkommen stellt sich diese Frage dann, und man kann eventuell nicht beides haben.

    Für bessere medizinische Versorgung gäbs ja auch noch die Option, bei der GKV die ambulanten Behandlungen auf Kostenerstattung umzustellen (dann keine Sachleistungen mehr), Restkosten durch Tarife wie ARAG 182 oder DKV KAMP absichern, nach Wunsch noch Zusatzabsicherung stationär und/oder Zahn.

    Wenn das Geld im Alter wirklich nicht mehr reicht, einfach wieder auf Sachleistungsprinzip umstellen.

    Auch ein Argument, vieleicht nicht ständig zu einer günstigeren Bank zu wechseln?!

    Das ist natürlich kein gutes Argument, denn der Basissscore, um den es hier geht, wird nicht an Dritte beauskunftet.

    Wenn man argumentieren möchte, dann bitte mit den unterschiedlichen Branchenscores.

    Und selbst da sehe ich keinen Nachteil von etwas schlechteren Scores - wirkt sich i.d.R. eher bei bonitätsabhängigen Konsumentenkrediten auf den Zinssatz aus. Bei Immobilienkrediten aber eher nicht.

    Außerdem kann ich aus Erfahrung sagen, dass sich auch schlechtere Scores wegen vieler Konten, Karten etc. im Lauf der Zeit erholen.

    Xtrackers MSCI World ausschüttend ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit NV-Bescheinigung auch gut.

    IE00BK1PV551

    Von Xtrackers würde ich auch eher die Finger lassen. Die ändern mal gerne einfach so den Index, der getrackt wird, z.B. Umstellung auf ESG-Filter. Sowas sollte man nicht unterstützen.

    BU-Absicherung ist erst mal wichtiger als Rentenversicherung. Unbedingt von einem Profi beraten lassen, der sich auf BU spezialisiert hat, damit der Vertrag bedarfsgerecht ausgestaltet werden kann und der Abschluss rechtssicher ist (Stichwort u.a. Vorvertragliche Anzeigepflicht).

    Falls die Aufarbeitung der Krankenakten ergibt, dass diese tatsächlich sehr sauber sind, *und* man sich Mühe beim genauen Lesen und Beantworten der Antragsfragen gibt, *könnte* man auch den Abschluss eines Nettotarifs in Erwägung ziehen (Abschluss dann ab ca. 150 € möglich).

    Wenn man sich aber nicht wirklich intensiv mit der Materie beschäftigen will, spricht auch nichts gegen einen Makler, der ausführlich berät und einen Provisionstarif vermittelt.

    Sollte dann einmal der Wunsch bestehen, z.B. eine Fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen, hier aber unbedingt einen Nettotarif wählen, bzw. Augenmerk auf Effektivkosten legen!

    Zitat

    Fast alle Gesellschaften fragen im Antrag nach anderen bestehenden oder innerhalb der letzten X Jahre beantragten BU-Versicherungen.

    Zitat

    Wird die Frage nach anderen beantragten BU-Versicherungen gestellt, ist diese nur mit „Ja“ zu beantworten, wenn vorher ein (weiterer) Antrag gestellt wurde. Wird erst danach ein weiterer Antrag gestellt, kann diese Frage mit "Nein" beantwortet werden.

    Und der zweite Versicherer stellt im Antrag genau die selbe Frage nach bestehenden oder beantragten Versicherungen. Und nun?

    Spätestens jetzt muss ich die beantragte (auch wenn noch nicht zustandegekommene), erste Absicherung angeben?

    Jetzt stehe ich wirklich auf dem Schlauch.

    Außer natürlich, es gibt einen BU-Versicherer, der *nicht* explizit nach bestehenden oder beantragten weiteren BU-Versicherern frägt. Welche Versicherer sind das?

    Und wen kümmern Diskussionen? Die Frage nach VVA sollte eindeutig zu beantworten sein, da die Fragen der Versicherer ja auch eindeutig gestellt sind (Ausnahmen bitte konkret benennen).

    Das Problem hierbei:

    Zitat

    zeitgleich oder eben geringfügig versetzt beide Anträge einreicht.

    Falls geringfügig versetzt: dann hat man die Frage zumindest bei einem Versicherer falsch beantwortet.

    Und beide Anträge "zeitgleich" abzusenden, halte ich in der Praxis für schwierig.

    Zitat

    Ebenfalls wurde ich nicht darüber informiert, dass die Zinsen mit 17 % derart hoch sind,[...]

    Das glaube ich nicht.

    Ich nehme eher an, du hast einen Vertrag unterschrieben, den du nicht gelesen hast, oder es mangelt an Lesekompetenz.

    Daran solltest du dringend arbeiten.

    Zitat

    Die üblichen Tricks sind ansonsten glaube ich primär Parallelabschlüsse, also im ersten Vertrag den zweiten noch nicht abgeschlossenen nicht zu erwähnen und umgekehrt.

    Um mal vom Glauben zum Wissen zu transzendieren:

    Natürlich ist es möglich, zuerst eine BU-Versicherung abzuschließen, die finanzielle Angemessenheit teilweise oder voll auszuschöpfen, und danach eine zweite BU abzuschließen, wobei *immer* die bestehende BU bei der finanziellen Angemessenheit berücksichtigt werden *muss*.

    Man kann also nicht bei einem Bruttoeinkommen von 5000€ bei zwei BU-Versicherern, die beide bis 70% des Bruttolöhne absichern, parallel je eine BU in Höhe von 5000€*0,7=3500€ abschließen, also bei einem monatlichen Brutto von 5000€ insgesamt 7000€ BU-Rente versichern.

    Rein technisch kann man das zwar machen, man verletzt damit allerdings die vorvertragliche Anzeigepflicht, spätestens bei der Leistungsprüfung wird das auffliegen und der Versicherer kann wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.

    Falls das so gemeint war, kann ich davor nur dringend warnen, weil man seinen Versicherungsschutz gefährdet.

    Wenn ich es richtig verstehe hast du mehrere BU-Versicherungen.

    Das ist korrekt.

    Zitat

    Mir wäre es zumindest neu, dass man beim einen BU-Versicherer angeben muss wie viel man schon bei einem anderen versichert hat und dass somit eine gesamte "finanzielle Angemessenheit" überprüft wird.

    Selbstverständlich frägt ausnahmslos *jeder* BU-Versicherer bestehende SBU-Versicherungssummen ab. Auch zeitgleich beantragte, damit man nicht tricksen kann.

    Macht man dort bewusst falsche Angaben und verschweigt bestehende Absicherungen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten etc.

    Und das hat natürlich gute Gründe, meinst du nicht? Hat was mit Risiko zu tun, das kein Versicherer eingehen möchte.

    Zitat

    Wer hat dir die Info denn gegeben, dass du nicht mehrere "freie" BU-Versicherungen abschließen kannst?

    Wie gesagt, man kann theoretisch beliebig viele BU-Versicherungen parallel laufen lassen (aufgrund der Stückkosten allerdings wird dann unverhältnismäßig teuer), aber die Summe ist eben nach oben begrenzt. Beim Abschluss der Versicherungen startet man mit dem Versicherer, der den geringsten Prozentsatz vom Brutto absichert, und schließt zuletzt dort ab, wo der höchste Prozentsatz vom Brutto absicherbar ist.

    Zitat

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einzige Lösung eine solche Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung sein soll.

    Ich befürchte, dass der Rentenversicherungsmantel die einzige Lösung ist (egal ob FRV, Riester oder Rürup).

    Als einzige Ausnahme kenne ich den "Golden BU Vorsorgeschutz" der LV1871, damit lässt sich ggf. auch ein einfacher Fondssparplan bzw. eventuell bestehende PKV absichern - allerdings anfänglichbnur bis zu einer Jahressumme von 3000 Euro:

    Es gibt keine Gesundheitsfragen, allerdings eine Wartezeit von 3 Jahren (welche aber bei Unfall entfällt).

    Zitat

    Ok. Da verstehe ich nicht ganz, was das mit der BU-Versicherung zutun hat. Kannst du die Idee dahinter nochmal genauer erläutern und wieso du mit einem DIY-Depot hier schlechter gestellt wärest?

    Generell gibt es eine Höchstgrenze, welchen Betrag man für den Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Summenversicherung) initial absichern kann (spätere Steigerungen durch Beitragsdynamik mal außen vor, diese dienen ja eher dem Inflationsausgleich). Je nach Versicherer und Vertragsgestaltung sind das 50-75% des jährlichen Bruttoeinkommens.

    Ich konnte durch eine vorteilhafte Mehrvertragslösung eine BU-Rente von insgesamt 3800 Euro pro Monat absichern.

    Da mir das im Leistungsfall zu wenig ist (ohne halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente gingen nochmal etwa 19% von dieser Summe weg; außerdem möchte ich weiter die wegfallende Einzahlung in die GKV komplett ausgleichen, also inkl. bisherigen AG-Anteil! Außerdem als einziger gegen BU-Fall in der Partnerschaft versichert), konnte ich nur über die FRV mittels Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) eine über die finanzielle Angemessenheit hinausgehende Summe absichern (in meinem Fall etwa 500€ pro Monat ).

    Eine andere Gestaltungsmöglichkeit, die mögliche BU-Absicherung zu maximieren, kenne ich nicht.

    Natürlich wäre mir eine Lösung ohne Versicherungsmantel lieber (Stichworte "Kosten" und "Vehikelrisiko"), der Steuervorteil war bei mir kein ausschlaggebendes Kriterium für die Entscheidung pro Versicherungsmantel.

    Stimme voll zu, es ist immer auch eine Frage der persönlichen Situation bzw. des Bedarfs.

    Ich habe mich auch nur für einen günstigen Fondsmantel entschieden, da meine Partnerin keine BU-Absicherung bekommen kann und ich im Fall der Fälle Alleinversorger wäre, *und* der Pauschbetrag von 2000€ p.a. ist ausgeschöpft.

    Zu Punkt 2: da beziehst du dich aber nicht auf eine gewöhnliche FRV? Meines Wissens greift dort kein Pfändungsschutz.

    Die Frage ob Direktanlage *oder* die selben Produkte im Versicherungsmantel *kann* man sich natürlich stellen, sobald folgende Voraussetzung erfüllt ist:

    - Sparerpauschbetrag ist vollständig ausgenutzt. Also entweder 1000€ Kapitalerträge pro Jahr oder 2000€ bei Verheirateten.

    Danach *kann* eventuell ein kostengünstiger(!) Versicherungsmantel (eine Nettopolice) sinnvoll sein, oder auch nicht. Falls sinnvoll, ist auch die Ausgestaltung wichtig (Verrentungsoption ggf. so weit wie möglich nach hinten legen, z.B. 88 Jahre, schauen, dass bis dahin Entnahmen möglichst günstig möglich sind, ggf. 62/12-Regel anwendbar, uvm.).

    Ggf. kann der Versicherungsmantel dann auch sinnvoll sein, wenn man den BU-Fall absichern möchte, aber die finanzielle Angemessenheit einer bestehenden SBU eigentlich keine höhere Absicherung zulässt. Dann kommt die BUZ ins Spiel.

    Bei meiner Recherche habe ich noch einen guten Blogbeitrag von Walter Benda zum Thema Steuern bei GKV-Kostenerstattung im 100% Hybrid-Modell gefunden.

    Lesenswert.

    Und ein guter Blogbeitrag von Sven Hennig zum Thema ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen.

    Auch lesenswert, besonders wenn man noch nicht ausreichend sensibilisiert ist, was eine (vermeintliche) Verletzung der "Vorvertraglichen Anzeigepflicht" für Konsequenzen haben kann.