Beiträge von Jeanette1960

    Guten Tag,

    vielen Dank. Das Schreiben ist hat den Betreff " Leistungen zur medizinischen Rehabilitation- Ihr Änderungswunsch" . Darin wird die hohe Auslastung der Wunschkliniken erwähnt. Ob das ein Bescheid ist, kann ich leider nicht beurteilen.

    Ich werde nochmal eine Begründung schreiben, und um eine Verlängerung über die 6 Monate hinaus bitten, obwohl das alles schon in meinem Widerspruch stand. Muss ich zwecks Verlängerung dazu meinen behandelnden Arzt involvieren? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Guten Abend,

    ich habe eine medizinische Reha durch die DRV Bund bewilligt bekommen. Im Antrag hatte ich 4 Wunschkliniken angegeben. Im Bescheid wurden mir dann 4 Kliniken vorgeschlagen, die aber nicht dem Wunsch- und Wahlrecht entsprochen haben. Daraufhin habe ich mich bei allen Kliniken nach den Aufnahmefristen erkundigt, die alle ca. 4-5 Monate betragen. Dies habe ich dann auch im Widerspruch aufgeführt. Daraufhin erhalte ich ein Schreiben der DRV mit der Begründung „die von Ihnen gewünschten Kliniken können nicht gewählt werden, da aufgrund zu hoher Auslastung keine Aufnahme innerhalb der Gültigkeit des Bescheids erfolgen kann. Wir bitten Sie, die Einladung der Rehabilitationseinrichtung- auch im Interesse einer baldigen Aufnahme-anzunehmen.“ Habe ich überhaupt noch eine Chance, dass eine der Wunschkliniken oder eventl. eine andere Klinik noch genehmigt werden? Was sollte ich dazu tun? Mit der Sachbearbeitung telefonieren oder das Ganze nochmal schriftlich erläutern? Ich habe keine OP hinter mir, hatte im Widerspruch auch erwähnt, dass ich eine längere Wartezeit in Anspruch nehmen würde. Freue mich auf Tipps.

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage: wenn ich in der nächsten Zeit eine Reha-Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt bekomme, gilt dann eine zeitliche Sperre, die mich daran hindert, meine Rente zu beantragen? Ich erreiche das gesetzliche Rentenalter im Jahr 2026, möchte jedoch bereits Ende 2025 in Rente gehen. Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich über Antwort.

    Wie sieht es steuerlich und für die Krankenversicherung aus, wenn man als Rentner eine Tätigkeit aufnimmt, die auf Honorarbasis vergütet wird? Gibt es eine monatliche/jährliche Höchstgrenze die abgabenfrei bleibt? Und kann eine Tätigkeit wie z.B. Büroarbeiten auf Honorarbasis erfolgen? Vielen Dank für die Hilfe.

    Guten Abend,

    meine Nachbarin hat in der letzten Woche eine Festgeldanlage online getätigt. Nun hat sie aber festgestellt, dass sie den Betrag doch dringend braucht. Kann sie dies überhaupt rückgängig machen? In den Vertragsunterlagen hat sie wohl nichts dazu gefunden. Gibt es da ein gesetzliches Widerrufsrecht? Danke

    Herzlichen Dank :thumbup:

    Guten Abend, ich muss doch nochmal nachfragen. Wenn ich z.B. 2026 schon in Rente bin aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht habe, gesetzlich versichert bin und dann noch eine Teilzahlung an die DRV leiste, erhalte ich dann eine Steuererstattung so wie als Arbeitnehmerin? Ich habe meine Steuersoftware fiktiv mit Rente und Ausgleichszahlung gefüttert und es kam 0 heraus. Habe ich oben etwas missverstanden? Macht es Sinn die Ausgleichszahlungen nur dann zu leisten wenn ich noch Gehalt beziehe um eine Steuererstattung zu erhalten? Vielen Dank

    Rentenrecht und Steuerrecht sind getrennt zu betrachten. Wenn es um Beitragspflicht (Gehalt, etc.) geht, da laufen die beiden auch einmal parallel, aber ansonsten reden wir von unterschiedlichen Sportarten. ;)

    Abschläge kann man auch nach Rentenbeginn noch ausgleichen, aber nur bis Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Mann kann aber auch nach Rentenbeginn (bei Teilrentenbezug sogar noch nach Erreichen der Regelaltersgrenze) freiwillige Beiträge zahlen, sofern man nicht laufend pflichtversichert ist. Falls der Bedarf besteht.

    Herzlichen Dank :thumbup:

    Ja, die Zahlungen sind ja weiter Altersvorsorgeaufwand.

    Aus der Einleitung des Paragraphen 10 EStG:

    "Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:"

    Da gibt es keine Begrenzung auf Arbeitnehmer oder Nicht-Rentner. Also alles easy.

    Danke sehr! Hab mir wohl unnötig Sorgen gemacht, weil die DRV nur die Ausgleichszahlungen bis zum regulären Renteneintrittsalter (2026) akzeptiert- die steuerliche Behandlung seitens des Finanzamtes ist aber ein andere Sache. So verstehe ich das hoffentlich richtig?

    Das Thema Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgleichszahlungen in die GRV, beschäftigt mich weiter, hoffe ich bin hier noch richtig.

    • Das reguläre Renteneintrittsalter erreiche ich im Jahr 2026
    • Ich beabsichtige im 2. Halbjahr 2025 vorzeitig in Rente (mit Abschlag) zu gehen
    • 2024 möchte ich eine Ausgleichszahlung vornehmen, die als Teilzahlung vorgesehen ist
    • 2025 erfolgt die nächste Teilzahlung, auch wenn ich dann schon die Rente erhalte
    • 2026 würde die letzte Teilzahlung erfolgen. Dann wäre ich aber komplett in Rente

    Frage: kann ich für 2025 und 2026 die Ausgleichszahlungen steuerlich absetzen?

    Freue mich über Tipps von Ihnen/Euch

    Hallo,

    ich beschäftige mich gerade mit Ausgleichszahlungen an die DRV. Es geht um eine Ausgleichszahlung von insgesamt € 30.000 Via Haufe. de habe ich folgende Zahlen ermittelt, die erstmal zeigen, dass sich die Teilzahlungen lohnen.

    Meine Frage : 2026 erreiche ich das gesetzliche Rentenalter. Wenn ich nun in 2024, 2025 und 2026 jeweils € 10.000 einzahle, dann ist meine Steuerrückerstattung insgesamt über 3 Jahre Einzahlungen insgesamt höher als wenn ich den Betrag einmalig einzahle? Ich habe das mal in der Tabelle so dargestellt, bin mir allerdings unsicher, ob das alles so richtig dargestellt ist.

    Freue mich über Hilfe und Tipps

    Einmalzahlung Teilzahlung 15.000 € Teilzahlung 10.000 €
    Arbeitnehmeranteil Rentenvers. 4.100,00 € 4.100,00 € 4.100,00 €
    Arbeitgeberanteil Rentenvers. 4.100,00 € 4.100,00 € 4.100,00 €
    Ausgleichszahlung 30.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 €
    Summe der gezahlten Altervorsorgebeiträge 38.200,00 € 23.200,00 € 18.200,00 €
    Höchsbetrag gem 10 Abs. 3 Estg 27.565,00 € 27.565,00 € 27.565,00 €
    Abzugsfähig ist der niedrigere Betrag aus Zeile 4/5 27.565,00 € 23.200,00 € 18.200,00 €
    davon 100% 27.565,00 € 23.200,00 € 18.200,00 €
    abzgl. AG Anteil Rentenvers. 4.100,00 € 4.100,00 € 4.100,00 €
    abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen 23.465,00 € 19.100,00 € 14.100,00 €
    Grenzsteuersatz 20%, Steuererstattung 4.693,00 € 3.820,00 € 2.820,00 €
    Steuererstattungen Insgesamt über die Jahre 4.693,00 € 7.640,00 € 8.460,00 €

    Guten Abend,

    bei biallo.de bin ich auf 2 Festgeldangebote gestoßen .Beide Banken werden als deutsche Banken aufgeführt- sind diese Banken jemanden bekannt, bei Finanztest.de und fmh.de sind diese Banken nicht gelistet, das verunsichert mich etwas.

    Hier die Konditionen über biallo.de

    Anlagebetrag: € 15.000

    Fürstlich Castell'sche Bank, 3 Jahre, 3,66%, € 1.708 (mit Zinseszins)

    CRONBANK, 3 Jahre, 3,75%, € 1.687 (ohne Zinseszins)

    Bei der Festgelderöffnung der Fürstlich Castell'sche Bank möchte diese erst die IBAN des Girokontos für den Lastschrifteinzug bevor es mit der Identifizierung weitergeht. Das kenne ich so nicht, auch das irritiert mich.

    Freue mich über eure Ratschläge- Finger weg oder machen 😉 und wenn ja, welche der beiden ist solider?