Das Thema Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgleichszahlungen in die GRV, beschäftigt mich weiter, hoffe ich bin hier noch richtig.
- Das reguläre Renteneintrittsalter erreiche ich im Jahr 2026
- Ich beabsichtige im 2. Halbjahr 2025 vorzeitig in Rente (mit Abschlag) zu gehen
- 2024 möchte ich eine Ausgleichszahlung vornehmen, die als Teilzahlung vorgesehen ist
- 2025 erfolgt die nächste Teilzahlung, auch wenn ich dann schon die Rente erhalte
- 2026 würde die letzte Teilzahlung erfolgen. Dann wäre ich aber komplett in Rente
Frage: kann ich für 2025 und 2026 die Ausgleichszahlungen steuerlich absetzen?
Freue mich über Tipps von Ihnen/Euch