Beiträge von Jeanette1960

    Das Thema Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgleichszahlungen in die GRV, beschäftigt mich weiter, hoffe ich bin hier noch richtig.

    • Das reguläre Renteneintrittsalter erreiche ich im Jahr 2026
    • Ich beabsichtige im 2. Halbjahr 2025 vorzeitig in Rente (mit Abschlag) zu gehen
    • 2024 möchte ich eine Ausgleichszahlung vornehmen, die als Teilzahlung vorgesehen ist
    • 2025 erfolgt die nächste Teilzahlung, auch wenn ich dann schon die Rente erhalte
    • 2026 würde die letzte Teilzahlung erfolgen. Dann wäre ich aber komplett in Rente

    Frage: kann ich für 2025 und 2026 die Ausgleichszahlungen steuerlich absetzen?

    Freue mich über Tipps von Ihnen/Euch

    Hallo,

    ich beschäftige mich gerade mit Ausgleichszahlungen an die DRV. Es geht um eine Ausgleichszahlung von insgesamt € 30.000 Via Haufe. de habe ich folgende Zahlen ermittelt, die erstmal zeigen, dass sich die Teilzahlungen lohnen.

    Meine Frage : 2026 erreiche ich das gesetzliche Rentenalter. Wenn ich nun in 2024, 2025 und 2026 jeweils € 10.000 einzahle, dann ist meine Steuerrückerstattung insgesamt über 3 Jahre Einzahlungen insgesamt höher als wenn ich den Betrag einmalig einzahle? Ich habe das mal in der Tabelle so dargestellt, bin mir allerdings unsicher, ob das alles so richtig dargestellt ist.

    Freue mich über Hilfe und Tipps

    Einmalzahlung Teilzahlung 15.000 € Teilzahlung 10.000 €
    Arbeitnehmeranteil Rentenvers. 4.100,00 € 4.100,00 € 4.100,00 €
    Arbeitgeberanteil Rentenvers. 4.100,00 € 4.100,00 € 4.100,00 €
    Ausgleichszahlung 30.000,00 € 15.000,00 € 10.000,00 €
    Summe der gezahlten Altervorsorgebeiträge 38.200,00 € 23.200,00 € 18.200,00 €
    Höchsbetrag gem 10 Abs. 3 Estg 27.565,00 € 27.565,00 € 27.565,00 €
    Abzugsfähig ist der niedrigere Betrag aus Zeile 4/5 27.565,00 € 23.200,00 € 18.200,00 €
    davon 100% 27.565,00 € 23.200,00 € 18.200,00 €
    abzgl. AG Anteil Rentenvers. 4.100,00 € 4.100,00 € 4.100,00 €
    abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen 23.465,00 € 19.100,00 € 14.100,00 €
    Grenzsteuersatz 20%, Steuererstattung 4.693,00 € 3.820,00 € 2.820,00 €
    Steuererstattungen Insgesamt über die Jahre 4.693,00 € 7.640,00 € 8.460,00 €

    Guten Abend,

    bei biallo.de bin ich auf 2 Festgeldangebote gestoßen .Beide Banken werden als deutsche Banken aufgeführt- sind diese Banken jemanden bekannt, bei Finanztest.de und fmh.de sind diese Banken nicht gelistet, das verunsichert mich etwas.

    Hier die Konditionen über biallo.de

    Anlagebetrag: € 15.000

    Fürstlich Castell'sche Bank, 3 Jahre, 3,66%, € 1.708 (mit Zinseszins)

    CRONBANK, 3 Jahre, 3,75%, € 1.687 (ohne Zinseszins)

    Bei der Festgelderöffnung der Fürstlich Castell'sche Bank möchte diese erst die IBAN des Girokontos für den Lastschrifteinzug bevor es mit der Identifizierung weitergeht. Das kenne ich so nicht, auch das irritiert mich.

    Freue mich über eure Ratschläge- Finger weg oder machen 😉 und wenn ja, welche der beiden ist solider?

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ein früherer Rentenbeginn ist mit Abschlägen möglich. Habe demnächst auch ein Beratungsgespräch DRV.

    Den juristischen Text habe ich nicht wirklich verstanden ;) Sollte ich mich tatsächlich für die Teilrente entscheiden, werde ich vorab meine Rechtsschutzversicherung zu dem Thema Arbeitsvertrag befragen.

    Guten Tag,

    bin neu in diesem Forum. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Rente plus Job. Zu meiner Person: Bin Jahrgang 1960, arbeite als Angestellte, monatl. Bruttoverdienst € 2.900, Steuerklasse 1. Regulär würde ich im September 2026 in Rente gehen. Nun lese ich öfters von der Teilrente bis zu 99,9% und frage mich, ob es auch ein Modell für mich sein könnte um einen finanziellen Vorteil zu erhalten.

    Welche Vor- bzw. Nachteile habe ich, wenn ich weiterhin arbeite und eine Teilrente beziehe? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Ich habe etwas Bedenken, zumal in meinem Arbeitsvertrag steht dass das Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht, endet. So ganz klar ist mir die Formulierung „gesetzliches Rentenalter“ nicht, ob es die Rente mit 66 + 4 Monaten oder auch schon früher betrifft? U.U. kann es mir ja passieren, das mein Arbeitsvertrag beendet ist?

    Freue mich über Eure/Ihre Hilfe!