Beiträge von mschmal

    Wer gute Honorarberater sucht, der erkundige sich bei Google oder Youtube "Walz und Beutler", hier erfährt man auch die wenigen geschützten Berufsbezeichnungen in diesem Bereich.

    Hartmut Walz hat ein Buch geschrieben "Beraten statt verraten ...", wenn ich das allerdings durcharbeite, komme ich zu dem Schluss, dass es leichter ist, die finanziellen Entscheidungen selber zu treffen als einen akzeptablen Berater zu finden.
    Ab einem Vermögen von 250 Mio. € mag dies anders sein.

    Das Buch "Ihre Finanzen fest im Griff ..." von Hartmut Walz erachte ich in diesem Zusammenhang als absolute und erste Pflichtlektüre auch wenn selbst Prof. Dr. Harmut Walz - der auch im „Bund der Versicherten“ und in der „Finanzwende“ organisiert ist, und damit hervorragenden juristischen Beistand hat - oftmals um den heißen Brei herumreden muss, um keine Anzeigen von Beratern alias Finanzprodukte-Verkäufern "FPV" bzw. deren Hintermännern zu kassieren.

    Wenn man ganz ohne Renteneinkünfte von seien Ersparnissen den Lebensabend finanzieren will, so beachte man das Renditereihenfolgerisiko, auf das auch Gerd Kommer in seinem Buch „Souverän Investieren vor und im Ruhestand“ anspricht.

    Eine gute Lösung für dieses Problem bieten die Überlegungen von Youtube „Dr. Andreas Beck: Geld anlegen und davon leben“, bzw. https://www.globalportfolio-one.com/veroeffentlichungen.

    Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass man genug Cash (ca. den Bedarf für 2 Jahre) auf der Seitenlinie habe sollte, um während Kurseinbrüchen am Aktienmarkt keine ETF-Anteile oder Aktien-Anteile billig verkaufen zum müssen um davon zu leben.

    Interessant ist es dass sich hier in der Diskussion über die Gebührenpolitik von Vanguard beschwert wird. Immerhin ist Vanguard die einzige mir bekannte Non-Profit-Organisation (Genossenschaft) die ETFs herausbringt.

    Insofern ist die Entscheidung für den "FTSE All World" fast schon mehr eine Sache der Weltauschaung. Sehr viel schlechter als die Konkrurrenz ist er auch nicht, und man sponsert
    damit keine Konzerne ala Blackrock.

    Ich wollte nicht jährlich 10.000 € verschenken. Ich wollte deren Eltern nur anweisen
    maximal 10.000 € Jährlich zu veräußern, damit sie auf der sicheren Seite sind,
    und deutlich unter den obengenannten Betrag von 6420 € bleiben.

    ... ansonsten habe ich gelogen, es handelt sich um Großneffen und Großnichte,
    denen kann ich steuerfrei so wie so nur 20.000 € in 10 Jahren zukommen lassen.

    Danke für die Antwort

    Vorab:
    Mit den Besonderheiten der Junior-Depots habe mich umfangreich beschäftigt,
    und nicht nur das alles auswendig gelernt, was man hierzu unter Finanztip findet.

    Des Weiteren weiß ich aus praktischer Erfahrung, dass bei Depotübertragungen
    infolge von Erbschaften die Kapitalerträge aus Kursgewinnen nicht sofort anfallen,
    sondern erst bei Verkauf der Wertpapiere.

    ---------------------------------------------------------------------------------

    Ob bei der Übertragung von Aktien und ETFs auf ein Junior-Depot die ausstehenden
    Kapitalerträge durch Wertzuwächsen fällig werden, oder ob des genauso geregelt wird, wie bei Depotübertragungen in Folge von Erbschaften, erachte ich jedoch für eine entscheidende Frage, auf die Finanztip keine Antwort gibt.

    Nicht zuletzt, da die meisten Leute, welche über ein Junior-Depots nachdenken,
    wohl selber schon seit längerem ein Depot besitzen, und einer der Vorteile von Junior-Depots
    gerade ist, dass man hier die Steuerfreibeträge des Kindes ausnutzen kann.
    (Neben den bekannten Nachteilen von Junior Depots).

    Wenn man „Depotübertrag an Kinder Steuer“ googelt,
    findet man von einigen Banken Hinweise darauf, dass es durchaus möglich, aber nicht trivial ist, ein Depot auf das Kind zu so übertragen, dass die Kapitalertragssteuer erst dann anfällt,
    wenn die Kapitalanlagen vom Kind oder im Namen des Kindes verkauft werden.

    Dass dies – wenn man schon für ein Junior Depot mit allen Vor- und Nachteilen entschieden hat - über die gesamte (Groß-)Familie betrachtet steuersparend ist, ist dagegen trivial: Verschiebt man doch die anfallenden Kapitalerträge von dem eigenen Depot in das Junior Depot. Dass man hierbei auf die Freibeträge achten muss ist dagegen auch bekannt.

    Wenn man z.B. vor 6 Jahren einen MSCI-World ETF für sein eigenes Depot gekauft hat
    und jetzt ein Junior-Deport für seinen Enkel von dessen Eltern anlegen lassen will,
    so ist es womöglichweise sinnvoller den Enkeln kein Geld für das Depot zu schenken,
    sonderen diese MSCI-World-ETFs.

    Man könnte dann die Eltern bitten, die ETFs stückweise zu verkaufen (max. 10.000 €
    im Jahr) und könnte damit Steuern sparen, da man ja selbst auf die 40% Kursgewinne Kapitalertragssteuer zahlen müsste, die Kinder dagegen nichts, da sie unter der Bemessungsgrenze bleiben.

    Oder liege ich damit falsch?

    Ich habe ein ähnliches Problem.

    Ich habe anfang der 90-er Jahre Mitarbeiter- bzw. Belegschaftsaktien als Namensaktien gekauft.
    Diese Aktien haben inzwischen zweimal das Depot gewechselt.
    Sparkasse -> HVB (2016) -> ScaleableCapital (2024)

    Eigentlich müsste ein Veräußerungsgewinn dieser Aktien steuerfrei sein.
    Der in ScaleableCapital genannte Einstiegspreis entspricht aber dem von 2016.

    Anhand der Gehaltsabrechnungen der 90-er Jahre, welche ich noch habe,
    kann ich zwar nachweisen, dass ich damals Belegschafts-Aktien gekauft habe,
    aber es wird schwer nachzuweisen, dass es genau diese waren.

    Darf man in einem Junior-Depot ETF-Anteile verkaufen und das damit frei gewordene Geld

    in neue ETFs (im Junior-Depot) investieren, d.h. die Anlagen umschichten.

    Nur so kann man den „Steuerfreibetrag“ von 6.000 € oder 11.000 € pro Jahr optimal nutzen.

    Ansonsten fallen die Kursgewinne (mal abgesehen von der Vorabpauschale) auf einen Schlag dann an,

    wenn der dann Erwachsene die ETFs verkauft.

    Die Antwort auf diese Frage dürfte zwar naheliegend sein,

    allerdings habe ich nirgendwo im Internet eine explizite Antwort auf diese

    - meines Erachtens entscheidende - Frage gefunden.

    Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es folgende Arten von Riester-Verträge

    • Riester-Rentenversicherung
    • Wohn-Riester-Bausparvertrag
    • Wohn-Riester-Darlehensvertrag
    • Riester-Fondssparplan
    • Riester-Banksparplan
    • Riester in der betrieblichen Altersversorgung

    Finanztip warnt davor, dass es bei der Verrentung bei "Riester-Banksparplänen", zu zusätzlichen Kosten kommen kann,

    wenn die "Banksparpläne" in Versicherungen transformiert werden.

    gilt die auf für originäre "Riester-Rentenversicherungen" ?

    Ich hatte früher mehrere offene Immoblienfonds, die ich - bis auf einen Anteil - rechtzeitig (mit einem Jahr Wartezeit)
    gekündigt habe. Diese Kündigung war dabei immer mit einem hohen administrativen und personellen Aufwand verbunden.

    Jetzt will ich bei einer Depot-Bank das Depot-Modell ändern, da ich dort meine Bankgeschäfte nur noch online führe,

    und ich noch immer über 1000 € jährlich für die nicht in Anspruch genommenen Persönliche Beratung zahle.

    Kann dies zur Folge haben, dass sich diese Depotbank später weigert,
    eine Kündigung meiner Anteile des offenen Immobilienfonds, an die Fondgesellschaft weiterzuleiten,
    mit dem Hinweis darauf, dass ich diesen Auftrag nicht elektronisch erteilen kann?

    Aus taktischen Gründen traue ich mich auch nicht bei der Depot-Bank selbst nachzufragen.