Hallo zusammen, danke für eure Antworten. Hintergrund der Frage ist: Meine Frau beantragt Leistungen nach SGB 9, die einkommensabhängig sind. Es zählt dabei nur ihr eigenes Einkommen. Daher die Frage, ob bei Zusammenveranlagung ein Einkommen einer einzelnen Person zugeordnet werden kann oder ob wir Einzelveranlagung machen müssen. Wir haben erst letztes Jahr geheiratet.
Grüße