Beiträge von rncr319

    Um hier einen Strich drunter zu machen: Ein Schlichtungsverfahren bei Schlichtungsstelle Energie hat zumindest dazu geführt, dass Vattenfall 500€ Erstattung anbietet. Hier das Schreiben dazu:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gern nehmen wir im Rahmen des Schlichtungsverfahrens Stellung.

    Zwischen Herrn X und der Vattenfall Europe Sales GmbH bestand vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ein Gasliefervertrag zur Lieferstelle X in X. Die Gaslieferung erfolgte ab dem 1. Januar 2023 zu den Konditionen des Tarifs Easy12 Gas Standard (Anlagen 1 und 2). Am 15. Februar 2023 informierten wir den Beschwerdeführer über die Abschlagsänderung und die voraussichtliche Entlastung nach dem Erdgas - Wärme - Preisbremsengesetz (EWPBG). Des Weiteren gaben wir an, dass die Berechnung auf dem prognostizierten Jahresverbrauch von 17.811 Kilowattstunden (kWh) basiert (Anlage 3).

    Bei der Jahresverbrauchsprognose handelt es sich um keine tatsächlichen, sondern vorausgesagte Werte. Die Jahresverbrauchsprognose kann deshalb von tatsächlichen Verbräuchen aus den zurückliegenden Rechnungen abweichen.

    Der Gesetzgeber schreibt uns in § 10 Abs. 1 EWPBG genau vor, dass wir die Jahresverbrauchsprognose (und nicht den tatsächlichen Verbrauch) zur Berechnung der staatlichen Entlastung nutzen müssen.

    Für die Ermittlung der Jahresverbrauchsprognose nach § 10 Abs. 1 EWPBG haben wir auf Basis der uns vorliegenden Verbrauchsdaten im September 2022 einen gewichteten Jahresverbrauch prognostiziert. Der Jahresverbrauchsprognosewert wird nicht linear berechnet, sondern mit einem, für alle Kunden gleichermaßen festgelegten Gewichtungsverfahren, das den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) entspricht.

    In diesem Gewichtungsverfahren haben wir verschiedene Faktoren berücksichtigt. Ein grundlegender Bestandteil der Ermittlung der Jahresverbrauchsprognose waren die Zählerstände an den Lieferstellen unserer Kunden. Nur wenn diese nicht vorlagen, haben wir die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers in die Erstellung der Jahresverbrauchsprognose einfließen lassen.

    Darüber hinaus wurden Temperaturschwankungen sowie Lastprofile berücksichtigt. Dafür haben wir mehr als 16.000 Temperaturgebiete über ganz Deutschland ausgeprägt. Ein Temperaturgebiet ist eine Kombination aus einem Lastprofil für eine Kundengruppe sowie der Postleitzahl der Lieferstelle. Der Postleitzahl werden dabei sogenannte Gradtagswerte zugeordnet. Die Gradtagswerte erhalten wir von den 267 Wetterstationen der Meteo Group. Das Lastprofil wird vom jeweiligen Netzbetreiber für den Kunden vergeben und gibt an wie viel Leistung im zeitlichen Verlauf von einer bestimmten Verbrauchgruppe durchschnittlich abgenommen wird.

    Je nach Temperaturgebiet erfolgt so zum Beispiel im Norden Deutschlands eine andere Gewichtung als im Süden. Für jedes dieser Temperaturgebiete gibt es pro Kalendertag eine Gradtagszahl. So wird berücksichtigt, dass beispielsweise der Monat Juni einen deutlich geringeren Gewichtungsanteil hat als der Heizmonat Dezember.

    Die Jahresverbrauchsprognose korrigierten wir am 8. Juli 2023 auf 20.130k Wh.

    In der Jahresrechnung vom 22. Februar 2024 wird für den Zeitraum vom 20. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ein tatsächlicher Verbrauch von 29.540 kWh, auf Grundlage der vom Beschwerdeführer gemeldeten Zählerstände, abgerechnet (Anlage 4).

    Der Beschwerdeführer reklamierte daraufhin die Rechnung sowie die Jahresverbrauchsprognose mehrfach.

    Im Sinne des Schlichtungsgedankens und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie unter der Voraussetzung der Zustimmung des Beschwerdeführers, sind wir gern bereit, eine Gutschrift von 500,00 Euro auf das uns bekannte Bankkonto von Herrn X zu erstatten. Eine Rechnungskorrektur oder Korrektur der Jahresverbrauchsprognose wird jedoch nicht erfolgen.

    Bitte informieren Sie uns über den Fortgang des Schlichtungsverfahrens, insbesondere, ob das Schlichtungsverfahren auf dieser Grundlage beendet werden kann.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Freundliche Grüße

    Vattenfall Europe Sales GmbH


    Soweit so unklar; zum angesprochene Gewichtungsverfahren (IDW) konnte ich leider nichts verwertbares finden. Ich hoffe die Einblicke helfen dem ein oder anderen weiter.

    Ich habe hier im Forum und auch an anderer Stelle umfänglich zu diesen Themen gelesen und stelle mir selbige Fragen; danke an der Stelle auch an Sie, berghaus, für die Aufklärungsbemühungen!

    Ich habe durch Vattenfall zum 07.22 eine Verbrauchsprognose von knapp 40k erhalten; meine Verbrauchsprognose zur Berechnung des Entlastungsbetrags ist dann aber interessanterweise bei etwa 20k angesetzt. Hier müssen m.E. zwei unterschiedliche Methoden eingesetzt worden sein.

    Unter'm Strich will Vattenfall jetzt 500€ Nachzahlung haben. Legt man deren eigene Prognose aus dem Juli zu Grunde, würde ich aber etwa 900€ Erstattung erhalten. Als erst Maßnahme habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen und eine Beschwerde unter Verwendung eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale verwendet. Als Rückmeldung dazu kam bisher eine Ablehnung mit Standard-Satzbausteinen. Ferner habe ich bei meinem Netzbetreiber die an den Energielieferanten übermittelten Prognosen angefragt.

    Mal sehen ob ich zumindest ein Gefühl dafür bekomme, wie die Prognose durch Vattenfall zustande gekommen sein könnte.

    Hallo zusammen und vielen Dank für die vielen Beiträge zum Themenkomplex "Jahresverbrauchsprognose".

    Ich bin auch von einer deutlich zu niedrigen Prognose betroffen und stelle mir momentan die Frage, ob es seitens des Energielieferanten (übrigens Vattenfall...) eine Auskunftspflicht hinsichtlich der Berechnungsgrundlage der Jahresverbrauchsprognose gibt. Ich konnte dazu leider nichts finden.