Post von der EnviaM. Man versucht abzuwimmeln mit diesem Hinweis:
"Teilweise hatten wir in Erwartung der zeitnahen Erteilung der Genehmigung im Jahr 2023 bereits zu Ihren Gunsten die Umlagen aus unserem Preis für Wärmestrom herausgerechnet. Soweit dies der Fall ist, ... besteht für dis Zeiträume für Sie gegenüber enviaM kein Erstattungsanspruch."
Weiß jemand ob das legal ist?
Die Begriffe "teilweise" und "Soweit dies der Fall ist" sind ausgesprochen schwammig und klingen nach Abwimmeln mit Nebelkerzen.