Alles anzeigenHallo!
ich habe meine Widerrufsbelehrung für ein Darlehen am
11.04.2008 unterschrieben. Die Spaarkasse hatte aber das Muster
verwendet , das bis 31.03.2008 gültig war.
Ist es noch zulässig? Gibt es Übergangsfristen für die Verwendung von Mustern?
Vielen Dank im Voraus an alle die sich melden!
Andrej
Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern (bis 31.03.20008) entsprachen, galt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Banken genügend Zeit blieb, sich auf die Änderungen einzustellen. Wenn in 04/2008 noch die alte benutzt wurde, könnte sich wohl die Bank meines Erachtens auf die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion berufen. Meine war aus 04/2009 und es wurde die Belehrung bis 31.03.2008 genommen,die hatten dann natürlich ein Problem. Lass Dir trotzdem für ca. 200,00 Euro im Rahmen einer Erstberatung von einem Anwalt prüfen.Das sollte es Dir Wert sein. Und der Teufel steckt evtl. im Detail. Der RA Wedekind ist doch hier im Forum und scheint mit seinen Beiträgen sehr hilfsbereit und eine Bereicherung zu sein.Kontaktiere ihn doch einmal.