Beiträge von Plumpaquatsch

    Iss keine Glaubensfrage. Der Link, den ich gepostet habe, sagt das ein Urteil nicht direkt von den Finanzämtern angewandt wird und zunächst als Einzelfallentscheidung betrachtet wird. Es muss erst das Finanzministerium entsprechende Verfahrensweisen erlassen oder eine Nichtanwendung beschließen.

    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden

    Danke sehr. Aber so eindeutig finde ich das nicht. Was ist Recht? Das sind für mich erstmal Gesetze. Aber so ein Urteil ist kein Gesetz, sondern erstmal eine Einzelfallentscheidung.

    Ich gehe eigentlich davon aus, daß Finanzämter solange nach der bisherigen Praxis gehen bis es ein BMF Schreiben dazu gibt oder einen Nichtanwendungserlass. Du sagst nun, sie wären an das Urteil gebunden. Bist du sicher?

    Gesetzt ich müßte jetzt meine Steuererklärung abgeben und das Finanzamt würde nach derzeit gültiger Praxis entscheiden und vielleicht Monate später wird in einem BMF Schreiben das Urteil bestätigt. Würde dann auch mein Steuerbescheid nachträglich korrigiert?

    Kleinere Wohnungen, wo Mieter nicht lange bleiben, gewinnen deutlich durch eine Küche. Bei größeren Wohnungen würde ich es nicht tun. Du hast halt auch die ganze Instandhaltung an der Backe. Ob es sich rechnet? Eher nicht. Aber es hat was mit Vermietbarkeit und Mieterklientel zu tun. Wo immer es auch ohne Küche gut geht, würde ich es lassen.

    Ja, ich fürchte das auch.

    Aber andererseits, das Haus brennt ja nicht. Es besteht lediglich die Möglichkeit, daß es brennen könnte. Und aus keinem anderen Grund versichert man ja überhaupt irgendwas. Man schließt eine Versicherung ab, weil man ein Auto oder Haus gekauft hat und da könnte was passieren.

    Ich halte es sogar für unwahrscheinlich, daß sich das Finanzamt gegen ein Urteil des obersten Finanzgerichts stellt. Aber das ist möglich. Auch wenn es rückblickend eher selten passiert ist.

    Ich bin noch auf der Suche nach einer Versicherung.

    Ich habe gerade ein Haus verkauft, wo ich einen Miterben vor einigen Jahren ausgezahlt habe. Die Spekulationsfrist ist aber noch nicht um. Nun hat der Bundesfinanzhof aber im September 2023 entschieden, daß in einem solchen Fall, wo es sich um ein Erbe handelt und Miterben ausgezahlt wurden, generell keine Spekulationssteuer anfällt.

    Prinzipiell wäre es möglich, daß sich irgendwann 2025/2026 das Finanzamt in seinem Bescheid für 2024 gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs entscheidet. Zur Zeit weiß das niemand. Ist sowas überhaupt versicherbar?

    Ich komme auf die Folgeereignistheorie, weil da die eigentliche Ursache durchaus in der Vergangenheit liegen kann und erst das auslösende Ereignis, hier der Steuerbescheid, die Entscheidung des Finanzamts relevant ist. Die kennt aber noch keiner.

    Grüße

    Hallo zusammen,

    wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, die Steuerrecht umfasst, was gilt dann als Datum für den Versicherungsfall? Steuererklärungen gibt man ja für zurückliegende Jahre ab. Jahre, in denen man evt. noch nicht versichert war.Ist dann der Steuerbescheid selbst das auslösende Ereignis oder nimmt man das Jahr auf den sich der Steuerbescheid bezog? Spielt es hier eine Rolle, ob der Versicherer nach der Folgeereignistheorie reguliert? Oder wird immer das Jahr genommen auf das sich der Steuerbescheid bezog? Oder immer das Jahr indem man den Steuerbescheid bekommt? Was ist das auslösende Ereignis?

    Grüße

    Plumpaquatsch