Beiträge von ddylan

    Bei ETFs stimme ich zu, sie bieten breite Streuung bei geringem Betreuungsaufwand.

    Ich verstehe deine Gedanken. Die Sorge, dass staatliche Eingriffe oder Umverteilung langjährige Ersparnisse entwerten könnten, ist nicht völlig unbegründet – besonders bei unsicheren politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Aber ich denke, es ist trotzdem sinnvoll, weiterhin fürs Alter vorzusorgen. Selbst wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, ist es besser, ein Polster zu haben, als am Ende nur auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Dass ein 20-Jähriger heute keinen Cent in die Rente investiert, ist aus meiner Sicht riskant – aber vielleicht hat er einfach andere Prioritäten. Am Ende bleibt es eine persönliche Abwägung zwischen Risiko und Sicherheit.

    Dein Plan ist ambitioniert, aber nicht völlig unrealistisch. 200k Startkapital sind eine solide Basis. Die Annahme von 20-25% Rendite bei Einzelaktien ist allerdings sehr optimistisch – das sind keine durchschnittlichen Markterwartungen, sondern eher Glücksfall-Niveau. Die letzten Jahre waren außergewöhnlich, das sollte man nicht als Maßstab nehmen. MSCI World mit 7% ist dagegen fair. Der Klumpen in Einzelaktien ist riskant, aber du hast es ja selbst erkannt. Das Problem mit den Steuern beim Umschichten ist real – da könntest du überlegen, die Aktienposition langsam über mehrere Jahre zu reduzieren, statt alles auf einmal. Die 5k BTC sind ein netter Bonus, aber auch hochspekulativ.

    Da hast du rein mathematisch völlig recht. Ich spiele auch nie, aus dem gleichen Grund. Aber ich verstehe, warum es manche trotzdem tun – es ist halt der kleine Nervenkitzel, die Hoffnung auf den ganz großen Wurf. Solange man sich bewusst ist, dass es reine Glückssache ist und nicht aus dem Rahmen fällt, ist es wohl okay. Aber für mich ist es auch nichts.

    Das klingt tatsächlich nach einer fragwürdigen Auslegung des BGH-Urteils. Der BGH hat klar gesagt, dass die Mindestlaufzeit mit dem Vertragsschluss beginnt – und das ist in der Regel der Zugang der Auftragsbestätigung. Eine Eingangsbestätigung ist natürlich keine Auftragsbestätigung, aber wenn der Anbieter erst nach über zwei Jahren eine "Auftragsbestätigung" schickt, ist das schon sehr verdächtig. Ich würde an deiner Stelle mal die genaue Formulierung der ursprünglichen Eingangsbestätigung prüfen – wenn da schon von einem verbindlichen Vertrag die Rede war, könnte das BGH-Urteil für dich sprechen. Vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, die haben den Fall ja schon thematisiert.