Beiträge von soenschauber

    Guten Morgen Oekonom,

    das ist mal eine gute Nachricht... so ist das auch mir am logischsten.

    Eine neue Arbeitsstelle ist in absehbarer Zukunft nicht vorhanden.

    Nun gibt es das Problem, dass bei der Berechnung höchstwahrscheinlich (berechnet und verglichen mit mehreren Abfindungsrechnern) der eigentliche/theoretische Jahresbruttogehalt angerechnet worden ist, so dass weit über 10.000 Euro Abzüge an die Lohnsteuer überwiesen worden ist. Bezeichnet wird diese als "Lohnsteuer für Einkommen aus mehreren Jahren". Dass die "Fünftelregelung" angewendet worden ist, erkennt man am Schreiben.

    Berechnet man die Abfindung nur mit den 6.600, sind nach der "Fünftelregelung" keine Abzüge enthalten.

    Hast du vielleicht noch einen Tipp, wie man dagegen vorgehen sollte, um dieses Missverständnis zu klären? Der Abrechnungsstelle schreiben, einen Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht konsultieren, zum Betriebsrat gehen und das Thema ansprechen, oder was ganz Anderes?

    Danke für die Hilfe!

    Guten Abend,


    ich habe eine Frage zu der Besteuerung einer Abfindung.


    Der Arbeitnehmer wird zum Februar 2018 gekündigt. Hat dementsprechend nur ein Jahresbruttogehalt von insgesamt
    2 x 3.300€ = 6.600€ brutto im Jahr 2018.

    Er erhält zudem eine Abfindung in der Höhe von 45.000€ brutto.

    Wird nun bei der Abfindungsberechnung nach der Fünftelregelung vom tatsächlichen Bruttojahreseinkommen von zwei Monaten ausgegangen oder wird das
    Bruttojahreseinkommen vom gesamten Jahr 2018 bezogen bzw. hochgerechnet ("hätte im Jahr 2018 soundsoviel verdient" = Jahresbrutto)?


    Zusammenfassung:

    Vertragsende: Ende Februar 2018
    Monatliches Gehalt: 3.300€ brutto
    SK: 3, Kind: 1, 50 Jahre alt, >15 Jahre Betriebszugehörigkeit
    Abfindung: 45.000€, ausbezahlt im Jahr 2018 vor Vertragsende


    Vielen Dank!