Beiträge von RASchoene

    Hallo dano1986,

    der Vertrag ist mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit rückabwickelbar (bzw. kann dies enur in Ausnahmefällen verwehrt werden), daher würde ich dranbleiben. Wir haben erst unlängst wieder zwei erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen die PrismaLife AG begleitet.

    Dass die Versicherung erstmal eine Ablehnung schickt, muss man nicht überbewerten.

    Gutachten zur Anspruchshöhe kosten nicht immer Geld. Bei uns sind sie etwa inklusive (bzw. brauchen wir keine externen Gutachten, weil wir die für die Berechnung notwendigen Faktoren kennen). Das ist durchaus wichtig, denn selbst wenn die Versicherung die Ansprüche doch noch anerkennt, bedeutet das nicht, dass sie auch den richtigen Betrag auszahlt.

    Kündigung kann man machen, die Kündigungskosten liegen bei 20,00 EUR.

    Manche Instanzgerichte sehen es aber, entgegen dem BGH, kritisch, wenn die Kündigung erklärt wurde, zumal diese hier ja zudem im Widerspruch zur Rückabwicklung steht (einen aufgrund des Widerrufs/Widerspruchs nichtexistenten Vertrag kann man wohl kaum kündigen).

    Insofern ist der obige Rat etwas zweifelhaft.

    Viele Grüße

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