Beiträge von IchHabeEineFrage

    Ich nehme an, es geht darum, wie das Tablet und der Stift als Arbeitsmittel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?

    Da Werbungskosten auch vom Brutto abgezogen werden, ist das ganz einfach. Sofern Stift und Tablett ausschließlich beruflich genutzt werden (wie das hier der Fall ist), werden die Kosten abzüglich des 500 Euro Zuschuss angegeben (also z.B. 910 Euro Tablet + 90 Euro Stift - 500 Euro Zuschuss = 500 Euro Werbungskosten). Wird das Tablet z.B. nur zu 50% beruflich genutzt, wäre die Rechnung 910 Euro + 90 Euro = 1000 Euro, davon 50% beruflicher Anteil = 500 Euro, minus 500 Euro Zuschuss, also 0 Euro Werbungskosten.

    Ist das so verständlich?

    Ja. Vielen Dank. Wie kann ich dem Finanzamt im Zweifelsfall die vollständige berufliche Nutzung nachweisen?

    Hallo,

    mein AG hat einen Brutto-Zuschuss für den Kauf eines Tablets gewährt. Diesen habe ich in Anspruch genommen. Der Zuschuss (v. a. nach Steuern) ist niedriger als der Kaufpreis. Dazu habe ich mir auch noch einen Eingabestift (nicht bezuschusst) gekauft. Ich nutze alles (aktuell) nur für meine Ausbildung.

    Musterdaten:

    Kaufpreis: 500 €

    Zuschuss netto: 300 €

    Eingabestift: 90 €

    Ich frage mich jetzt, wie ich das mit dem Zuschuss richtig angebe. Welchen Wert kann ich für das Tablet ansetzen? Die 50 %-Regelung kenne ich. Nur: Sind hier trotz Zuschuss 50 % von 500 € oder 50 % vom Preis nach Abzug des Netto (oder Brutto?) Zuschusses zu nehmen? Den nicht bezuschussten Stift kann ich wohl mit 50% vom Kaufpreis ansetzen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.