Ich nehme an, es geht darum, wie das Tablet und der Stift als Arbeitsmittel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?
Da Werbungskosten auch vom Brutto abgezogen werden, ist das ganz einfach. Sofern Stift und Tablett ausschließlich beruflich genutzt werden (wie das hier der Fall ist), werden die Kosten abzüglich des 500 Euro Zuschuss angegeben (also z.B. 910 Euro Tablet + 90 Euro Stift - 500 Euro Zuschuss = 500 Euro Werbungskosten). Wird das Tablet z.B. nur zu 50% beruflich genutzt, wäre die Rechnung 910 Euro + 90 Euro = 1000 Euro, davon 50% beruflicher Anteil = 500 Euro, minus 500 Euro Zuschuss, also 0 Euro Werbungskosten.
Ist das so verständlich?
Ja. Vielen Dank. Wie kann ich dem Finanzamt im Zweifelsfall die vollständige berufliche Nutzung nachweisen?