Aber Zusammenveranlagung kann ich wohl nicht machen.
Beiträge von theking25
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Ich glaube das geht nicht
Sind Sie verheiratet und Staatsangehöriger eines EU oder EWR-Staates können Sie mit Ihrem Ehegatten zusammenveranlagt werden, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz in einem EU oder EWR-Staat hat. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten in die Steuerberechnung einbezogen, gleichzeitig wird der Grundfreibetrag in doppelter Höhe berücksichtigt (§ 1a Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 EStG
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Ich habe nur die Rente von Deutschland als einkommen mehr nicht.
Lebe mit meine Frau zusammen die auch rente bekommt.
Meine alleinige Rente ist über Grundfreibetrag von 11.000 € aber mit der Rente von meine Frau bin ich unter das doppelte.
Wollte nur wissen ob der Grundfreibetrag bei ehepartnern auch so wie in Deutschland verdoppelt wird oder nicht ?
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Hallo,
Wird der Grundfreibetrag bei ehepartner auch verdoppelt so wie in Deutschland oder nicht ?
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Hallo,
Ich lebe im Ausland ( nicht EU ) und bekomme nur Rente aus Deutschland, habe ein brief vom finanzamt Neubrandenburg bekommen das ich ein Antrag auf unbeschränkt steuerpflicht stellen soll damit ich steuerliche vergünstigung erhalte.
Ich habe aber nicht verstanden was die mit ( Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht macht aber nur Sinn, wenn Ihre gesamten Einkünfte zu mindestens 90 Prozent im jeweiligen Veranlagungsjahr der deutsche Einkommenssteuer unterliegen ) meinen ?
Kann ich jetzt ein Antrag stellen oder nicht ?