Beiträge von kastanienblatt
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Sagen wir es mal so:
-ist am 31.12.Verjährung eingetreten und der Ombudsmann NICHT oder nicht rechtzeitig eingeschaltet worden,ist dieser Weg nunmehr versperrt,
-die Schlichtung des Ombudsmannes ist nur bis €5000.-Forderungshöhe für die Bank verbindlich,-der Weg über den Mahnbescheid scheint sich bei Widerspruch des Gegners als Sackgasse zu erweisen,da jetzt unausweislich richtiges Geld in die Hand genommen werden muß:die Gerichtskosten liegen bei ca.10 Prozent der Forderungssumme und sind vorzustrecken,
-der Vorschuß des Anwalts ist ebenfalls zu zahlen:außergerichtlich waren dies erst einmal €400.-,die meine Anwältin in unserer Klage in die Forderungsliste aufgenommen hat.Wie hoch die Anwaltskosten für die Klage,das schriftliche Verfahren und/oder das mündliche Verfahren sind,weiß ich nicht.
-aber eins weiß ich ganz genau:ich habe Deckung seitens meiner Versicherung einschließlich aller Kosten der ersten Instanz.An dieser Stelle:
Liegt der Streitwert unter €5000.-,ist das eine Sache fürs Amtsgericht,wo man sich selbst vertreten darf,
liegt der Streitwert höher,ist das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang,was wiederum die Kosten treibt.In dem Fall der abgelehnten Deckungszusage seitens der Rechtsschutzversicherung,ist DORT durch den bereits tätigen Anwalt eine fachmännisch formulierte Deckungszusage-Anfrage zu stellen oder dieser zu bezahlen und sich einen Fachanwalt zu suchen.(Die ersticken allerdings momentan in Arbeit und nehmen häufig keine neuen Mandanten mehr an)
Will "die Cousine" das nicht:
Beratungs-und Prozeßkostenhilfe beim Rechtspfleger des Amtsgerichts beantragen(da MUSS anhand von Originalbelegen komplett die (wirtschaftliche)"Hose runtergelassen werden".
Will die Cousine das auch nicht:
Bitterlich weinen,Anwalt bezahlen und sich über die geflossene Kohle freuen.Die obigen----bei weitem nicht vollständigen----Kosten(fallen)sind das,was ich als "Ausbluten" bezeichnet habe.
P.S.:die Ablehnung der Versicherung ist bei dieser klaren Rechtslage für mich nicht nachvollziehbar.Außerdem hat "Cousine" richtigerweise den Anwalt NACH Eintritt des Verzugsschadens nach §286 BGB eingeschaltet,was sie hoffentlich mit Datum und Inhalt zumindestens eines außergerichtlichen Forderungsschreibens beweisen kann.
momentchen mal.. die bereits gezahlten BGs, musst du schon abziehen, nech.. und somit relativiert sich der streitwert
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nö, finde ich nun wieder gar nicht.. möglichst geklärte fronten, finde ich immer gut, da weiss jeder, woran er/sie ist..
und WENN, dann heirate ich sowieso nur @MarcusG *nech* , oder bissu auch `n manN

*duck und wech..* -
auch wenn es einen negativen Touch hat - vorher den Worst Case Fall einplanen.
nö, finde ich nun wieder gar nicht.. möglichst geklärte fronten, finde ich immer gut, da weiss jeder, woran er/sie ist.. -
ICH entscheide..
und falls es missverständlich angekommen sein sollte, wovon ich momentan mal ausgehe, ICH bin nicht die jenige die nix bekam, sondern die, die alles zahlen musste
so, erledigt.. *nicht wahr* -
Du nimmst es sehr genau
und du hast Recht 
ICH entscheide..
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(schon Kastanienblatt wollte darauf nicht antworten)
doch, das blatt HAT geantwortet, es hat dir nur nicht an aussage gereicht.. jenes, ist ein unterschied.. -
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Nachdem der RA meiner Cousine aus dem Urlaub zurück ist, wurde er auch in ihrer Sache aktiv. Er hat die Bank schriftlich mit Fristsetzung aufgefordert, ebenfalls die Kosten seiner Tätigkeit auszugleichen, ansonsten würde der Klageweg eingeschlagen. Ob meine Cousine letztlich diesen Weg tatsächlich geht, weiß sie nicht. Ihre RS hat abgelehnt, die Kosten dafür zu übernehmen, da diese die Meinung vertritt, dass bei Gericht die Aussicht auf Erfolg gering wäre.
Das finde ich unglaublich! Als würde das BGH-Urteil nicht die Basis für den Erfolg einer solchen Klage sein. Aber die RS hat somit erreicht, dass meine Cousine total verunsichert ist und befürchtet, auf weiteren Kosten sitzen zu bleiben. Das würde nämlich den unerwarteten "Geldsegen" wieder relativieren, zumal ihr RA bereits auf Vorkasse hingewiesen hat.
total ätzend.. und glaube mir, so manche bank, wird darauf sepkulieren
wie nannte es hier kürzlich jemand? ich glaube finanziell ausräuchern/ausbluten lassen.. bloss weit weg von so einer bank 
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Wenn bei mir nicht noch ein fast mittlerer 4stelliger Betrag offen wäre, würde ich wahrscheinlich auch langsam das Handtuch werfen. Irgendwie ist in der Sache langsam echt der Akku leer fällt schwer immer wieder Energie dafür aufzuwenden. Aber: Wir werden nicht aufgeben!!!!
wat, wat, wat.. kriegste kloppe von HIER, doo

frustschwächelnkneifen, ist nun NICHT mehr..
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Aber es soll ja jetzt sehr stürmisch werden bei Euch im Norden. Gut festhalten..
aber sicher.. lebensstürme, noch und nöcher.. wehe dem, der sich entwurzeln lässt
so, und noch flott zum thema:
im kasten NIX neues, weder im blechernen, noch im virtuellen.. weder brief noch werbung, von eine zinszahlung mal ganz abgesehen
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Bei uns in Mitte Nord gibt es sage und schreibe Zwölf Monate im Jahr - jetzt weiß ich nicht wie sich das im Raum Frankfurt verhält.
Wenn ich da an meine gespaltene Persönlichkeit, den Frodo, denke weiß ich garnicht wie wir das im Auenland regeln ob es einen Kalender gibt oder nur warm, lauwarm, kalt und ganz kalt!Ach hab übrigens doch noch Kalender bekommen und musste nicht bei der Targobank betteln gehen.



................... jaja, es grenzt schon an ein finanzielles topfschlagen 
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Vorsicht, Vorsicht!!!
Der bösartige Sauron liest wieder mit - wie durch ein Wunder oder Gandalfs Hilfe konnte ich mich ebend einloggen und siehe da ........ nix!!!!!!!!!!!!!
Werde nachher mal wieder mein Blechdosentelefon entstauben und vom Konfetti befreien und mich mal bei Sauron wegen dieser immensen Einlogprobleme erkundigen und was mann sonst noch so in Erfahrung bringen kann.
ist nicht dein ernst.. das grenzt schon an "strippen-stalking"
ich sehe dich ernsthaft gefährdet 