Meine Cousine hat die BG + Zinsen von der Targo überwiesen bekommen, aber ihrem RA wurde mitgeteilt, dass dessen Kosten nicht übernommen werden, da meiner Cousine (mit dem üblichen Schreiben) mitgeteilt worden ist, dass die Rückerstattung erfolgt und eine Mandatierung bzw. ein Ombudsmannverfahren nicht erforderlich sei. Sie hatte den Anwalt jedoch beauftragt, nachdem die Frist zur Zahlung abgelaufen war. Da ihr RA auch im Urlaub ist, bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
interessant!!
und wie ist nun die rechtslage? ich denke, sie müssen zahlen, sofern sie "in verzug" waren? und gerade in targonien, wo man wollte, dass die zinsen erneut gefordert werden, obwohl eben das ja eigentlich quark ist, wenn es im erstschreiben bereits geschehen ist.. bin sehr gespannt, halte uns mal bitte weiter auf dem laufenden, betrifft ja einige hier..
(PS.... ich habe KEINERLEI dieser schreiben erhalten)