nein, ein anwalt ist nun nicht mehr notwendig, da du dem OM eingeschaltet hast..
für ein "besseres gefühl", könntest du in einer mail mit sende-/empfangsbestätigung an dein schreiben erinnern, aber:
siehe hierzu http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/
[...] Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt wird.[...]