Beiträge von Rainer.Zufall
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Ich hätte eher gefragt, ob die eingesetzten Geräte die monatlichen Verbräuche speichern und ob in der nächsten Abrechnung automatisch dieser Verbrauch bei der MwSt Änderung zum 1.4. berücksichtigt wird. Dann weißt du, ob die das automatisch tun.
Foto an die Verwaltung nützt einerseits nichts, wenn das nicht ALLE Nutzer machen und könnte bedeuten, der Verwalter muss eine extrem teure Zwischenabrechnung mit diesen Daten in Auftrag geben. Wenn das so wäre, klingts teuer. Wie gesagt, die Zwischenabrechnung wird vermutlich sehr viel mehr kosten, als die MwSt Differenz.
Oder beim Verwalter fragen. Mit einem einzigen Foto eines Nutzers kann der nichts anfangen.
Ne, die Dame am Telefon konnte mit Hilfe meiner PLZ und Adresse ziemlich genau sagen, dass es eine manuelle Ablesung ist und die Geräte dies nicht können, daher sagte sie ja von sich aus, ich soll ein Foto an die Verwaltung senden.
Aber ich bin der Meinung, die Verwaltung sollte alle Mieter auffordern ein Foto einzureichen (Aufwand 5min) um dann am Ende die Verbräuche sauber zu kalkulieren.
Ista rechnet zumindest das Gas, dass in die Anlage läuft genau ab und diese Rechnung spiegelt die MwSt. wider.
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Zitat
Dies betrifft in Wesentlichen die Wasserzähler und die Heizkostenverteiler bzw. Wärmemengenzähler. Bei den beiden letztgenannten ist dies weniger problematisch, da diese den Wert zum 30.06. speichern werden, soweit es sich um elektronische Meßeinrichtungen handelt. Hieraus ist dann die Zwischenabrechnung zu erstellen.Zitat
Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von Energie für die Gasheizung einer Vergleichswohnung von 600,- €/Jahr und einer Abweichung von max. 20% beträgt der Wert 60,- € für 6 Monate. Somit errechnet sich bei einer Steuersenkung von 19% auf 16% ein Betrag von 1,80 € als Steuerersparnis für 6 Monate als theoretischer Abrechnungsfehler.wir reden hier aber von 7% auf 19% und 3 Monaten was auch ca 20,- sind in dieser sehr fiktiven case study
ZitatAußerdem: Am besten liest Du am 31. März oder 1. April den Gaszähler ab und meldest den Zählerstand Deinem Gasversorger. So stellst Du sicher, dass Dir die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet wird. Ohne Deinen Zählerstand darf der Versorger schätzen und Du zahlst unter Umständen mehr als Du tatsächlich verbraucht hast.
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Ich zahle lieber einmalig 20 Euro für eine saubere Kalkulation in 2024 als den Jahresschnitt zu zahlen.
Was ich verbrauche zahle ich gerne, was andere schätzen, das ich verbraucht haben könnte, zahle ich ungern.
So oft sind Mwst. Anpassungen in der Vergangenheit nicht passiert und werden hoffentlich nicht passieren. -
Die Nebenkostenabrechnung referenziert auf selbigen Zähler.
Dieser Zähler wird auch von Ista abgelesen.
Ich will vermeiden, dass unsere Verwaltung einfach den Jahresschnitt für den Verbrauch auf 12 Monate anwendet.
Ich bin der Meinung, mit meinem Verbrauch könnte man am Ende des Jahres wunderbar sehen, was vor- und nach April verbraucht worden ist.
Vielleicht weiss die Verwaltung auch was sie tut und macht es richtig, möchte es nur nicht erklären.
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Moin,
habe mich hier angemeldet um über das gleiche Thema zu sprechen.
Ich mit Mieter in einer 8 Parteien Wohneinheit.
Wir heizen mit Gas.
Ich habe am 31.03 den Energieverbrauch (Energiemengenmesser heißt das Ding glaube ich) bei mir in der Wohnung abgelesen und an die Verwaltung gesendet. Ich habe keinen Zugang zum Gas-Zähler im Keller.
Leider beantwortet die Verwaltung ungern Fragen, daher habe ich lediglich ein "nicht relevant" als Antwort bekommen und auch telefonisch hat man versucht mich wegzudrücken.Also hoffe ich hier Klarheit zu bekommen.
Also nochmal; Da die Mwst.-Senkung am 31.03 ausgelaufen ist, die Gasabrechnung nur einmal im Jahr gemacht wird für die gesamte Anlage, woher weiss der Gasversorger oder die Verwaltung, wieviel Gas ich zwischen dem 01.01 und 31.03 verbraucht habe ohne sich dafür zu interessieren, wie viel Energie ich aus diesem Gas in meine Wohnung geleitet habe?
Woher wissen diese, dass ich die 1,2 MWh nicht nach dem 31.03 verbraucht habe ?