Sooo
Dann versuche ich mal einiges klarzustellen.
Banken melden Überweisungen nur, wenn dort verdächtigte Aktivitäten zu beobachten sind. Das wird beim bloßen hin und herüberweisen nicht der Fall sein.
und dennoch
Rein rechtlich gehört immer dem Kontoinhaber das Geld auf seinem Konto. Es ist völlig egal ob da irgendwer eine Kontovollmacht besitzt. Ab bestimmten Summen wird es auch mit der Steuer spannend.
Bsp
A und B sind verheiratet in Zugewinngemeinschaft und haben ein gemeinsames Konto.
Bei A verstirbt die Mutter
A erbt 2.000.000 Euro
Diese lässt er sich auf das gemeinsame Konto überweisen.
Hier sieht das Finanzamt ganz klar eine Schenkung von A nach B in Höhe von 1.000.000 Euro und da ist dann Steuer fällig.
Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen.
Im Todesfall gehört das Geld dem Kontoinhaber und wird voll vererbt. Sollte es im ersten Rang einen weiteren Erben geben. So steht ihm dann eine höhere Summe zu und der erbende Ehepartner würde quasi sein eigenes Geld erben.
Macht das besser nicht... es ist komplex