Hallo zusammen,
Ich bin Mutter von zwei Kindern und bekomme monatlich eine Teil meines Gehalts gepfändet. Da ich nicht verheiratet bin, haben mein Lebenspartner (auch der Vater der Kinder) und ich jeweils ein Kind auf der Lohnsteuerkarte. Wie verhält sich das denn bei den Pfändungsfreibeträgen? Zählt hier dann die zwei Kinder oder das eine Kind das ich auf meiner Lohnsteurkarte habe?
Wer weiß Bescheid?
Herzlichen Dank!