Beiträge von MissGeek

    Danke für die Erklärungen. Ja, ich hatte halt sonst nie mit Lohnersatzleistungen zu tun. Da diese auch noch niedriger ausfallen als das normale Gehalt, bin ich von dieser Seite der Logik her gar nicht auf die Idee gekommen, dass dafür (dadurch veranlasst) nachträglich Steuern anfallen könnten.

    Bitter ist, dass ich für 50€ Nachzahlung (ich hatte noch absetzbare Ausgaben) 425€ Verspätungszuschlag zahlen soll.

    Nanny-Staat versus Eigenverantwortung hin oder her - in einer Zeit, in der Daten längst elektronisch gemeldet werden, ist es meinem Empfinden nach nicht mehr nachvollziehbar, dass in solchen Fällen keine automatisierte Aufforderung ausgelöst wird. Vielleicht kommt ja mal jemand auf die Idee, ein Grundsatzurteil auf Grundlage der Fürsorgepflicht des FA auf den Weg zu bringen. Nützt mir jetzt halt nichts ;)

    (Falls jemand gerne noch ein Gen-Z-Bashing hinterhergehauen hätte - ich bin 50 und in der digitalen Steinzeit aufgewachsen.)

    Hallo,

    ich bin eben per Google auf diesen Thread gestoßen und hoffe, ich darf auch noch eine Frage in eigener Sache dranhängen. Und zwar hat Peter geschrieben, dass er einen Bescheid vom FA bekommen hat mit der Aufforderung zur ESt-Erklärung:

    Kommt ja noch hinzu, dass ich dadurch nun verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben - was mir auch nicht klar war und ich erst bemerkt habe, weil mich das Finanzamt angeschrieben hat (ohne freilich zu erklären, warum ich nun eine Steuererklärung abzugeben habe. Das habe ich dann erst auf telefonische Nachfrage hin erfahren).

    Ich bin einfache Gehaltsempfängerin und unterliege grundsätzlich nicht der ESt-Pflicht. Entsprechend habe ich meine ESt-Erklärung für 2021 erst vor wenigen Wochen abgegeben. Allerdings hatte ich in dem Jahr zum ersten Mal in meinem Leben Krankengeld (über 410€) erhalten.

    Gestern kam der Bescheid, und ich muss nicht nur Steuern nachzahlen, sondern auch einen satten Verspätungszuschlag. Auf das Warum bin ich nur durch intensives Googeln gestoßen.

    Von der ESt-Pflicht habe ich nichts gewusst. In keinem der damaligen vielen Schreiben von KK und AG (ÖD) stand etwas dazu drin, eine Aufforderung vom FA habe ich ebenfalls nicht erhalten (meine Bescheide lasse ich mir zur Sicherheit über ELSTER und per Papierpost übermitteln).

    Nun weiß ich ja, dass Nichtwissen in vielen gesetzlichen Bereichen nicht vor Strafe schützt. Aber hätte ich das allen Ernstes selber wissen müssen, oder hat das FA versäumt, mir die ESt-Pflicht zu bescheiden?