Danke für die Erklärungen. Ja, ich hatte halt sonst nie mit Lohnersatzleistungen zu tun. Da diese auch noch niedriger ausfallen als das normale Gehalt, bin ich von dieser Seite der Logik her gar nicht auf die Idee gekommen, dass dafür (dadurch veranlasst) nachträglich Steuern anfallen könnten.
Bitter ist, dass ich für 50€ Nachzahlung (ich hatte noch absetzbare Ausgaben) 425€ Verspätungszuschlag zahlen soll.
Nanny-Staat versus Eigenverantwortung hin oder her - in einer Zeit, in der Daten längst elektronisch gemeldet werden, ist es meinem Empfinden nach nicht mehr nachvollziehbar, dass in solchen Fällen keine automatisierte Aufforderung ausgelöst wird. Vielleicht kommt ja mal jemand auf die Idee, ein Grundsatzurteil auf Grundlage der Fürsorgepflicht des FA auf den Weg zu bringen. Nützt mir jetzt halt nichts ![]()
(Falls jemand gerne noch ein Gen-Z-Bashing hinterhergehauen hätte - ich bin 50 und in der digitalen Steinzeit aufgewachsen.)