Beiträge von Anna-Maria468

    Hallo liebes Forum,

    ich habe nun eine Antwort nach meinem erfolgreichen Widerspruch von der Rentenversicherung erhalten.

    Zur Historie: Es geht darum, dass der Gutachter (Rentenversicherung; Gutachten von 03/2022 ) eine Erwerbsminderung von 3 bis 6 Std. festgestellt hat.

    Eine von mir in die Wege eingeleitete Wiedereingliederung musste aufgrund meines schlechten Gesundheitszustand leider abgebrochen werden. Mein Arzt meint, dass ich baw. noch nicht arbeitsfähig bin. Ich reiche regelmäßig meine AU und Atteste an die Rentenversicherung weiter. Trotzdem bestand die Rentenversicherung darauf, dass ich bei meinem Arbeitgeber nach einer Teilzeitstelle nachfrage. Mein Arbeitgeber wollte im Vorfeld wissen, wann ich wieder einsatzfähig bin und dann entsprechend eine Teilzeitstelle einrichten. Da ich leider nicht weiß, wann ich wieder einsatzfähig bin, konnte ich keinen Termin nennen.

    Das habe ich auch der Rentenversicherung mitgeteilt. Nach langem hin und her, kam der Ablehnungsbescheid wegen

    mangelnder Mitwirkungspflicht. Diesem Widersprach ich und habe meine Begründung , da meinem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann auf unbestimmte Zeit einen Teilzeitplatz freizuhalten. Daraufhin wurde meinem Widerspruch stattgegeben und man würde nochmal meinen Antrag prüfen.

    Nun erhalte ich nach über 4 Monaten prüfen meines Antrag, wieder ein Schreiben ich soll bei meinem Arbeitgeber nach einem Teilzeitarbeitsplatz nachfragen. Ich kann leider immer noch nicht Teilzeit arbeiten und deshalb meinem Arbeitgeber keinen Rückkehrtermin nennen.

    Ist diese wiederholte Vorgehensweise eigentlich rechtens ?

    Da durch meinen Widerspruch meine Mitwirkung bestätigt und durch meine Begründung dieser Sachverhalt doch bereits geklärt wurde (Abhilfebescheid).

    Vielen Dank Anna-Maria

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgenden Bescheid auf meinen Widerspruch erhalten:

    Sehr geehrte Frau .....,

    nachdem Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, wird der
    Bescheid vom ........ aufgehoben,
    Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird- gegebenenfalls nach Durchführung weiterer Ermittlungen - über
    Ihren ursprünglichen Antrag eine neue rechtbehelfsfähige Entscheidung treffen.

    Dieser Bescheid ergeht aufgrund des Widerspruchs vom ....... Dem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen worden.

    Ein Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid ist nur zulässig, soweit er sich gegen die Ausführung der Abhilfe richtet.
    Nun habe ich folgende Fragen:
    -Welche Bedeutung hat der letzte Satz? -Wurde meinem Widerspruch nun voll umfänglich zugestimmt?
    -Wann kann ich mit einer Entscheidung über meine Erwerbsminderungsrente rechnen?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgenden Bescheid auf meinen Widerspruch erhalten:

    Sehr geehrte Frau .....,

    nachdem Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, wird der
    Bescheid vom ........ aufgehoben,
    Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird- gegebenenfalls nach Durchführung weiterer Ermittlungen - über
    Ihren ursprünglichen Antrag eine neue rechtbehelfsfähige Entscheidung treffen.

    Dieser Bescheid ergeht aufgrund des Widerspruchs vom ....... Dem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen worden.

    Ein Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid ist nur zulässig, soweit er sich gegen die Ausführung der Abhilfe richtet.
    Nun habe ich folgende Fragen:
    -Welche Bedeutung hat der letzte Satz? -Wurde meinem Widerspruch nun voll umfänglich zugestimmt?
    -Wann kann ich mit einer Entscheidung über meine Erwerbsminderungsrente rechnen?