Beiträge von CRIX

    Hallo,

    ich bräuchte mal etwas Schwarmwissen.

    Das Girokonto ist an diesem Monatswechsel in Schieflage. Die Gehälter fallen aus weil doppelter Elternzeitmonat (Elterngeld kommt erst Mitte des Monats), es gab vorher einige nötige Ausgaben, die Erhöhung des Dispo durch die DKB, den ich eigentlich schon vor einem Monat in Vorbereitung auf den "schwierigen" Monat tat wurde entweder nicht angenommen oder hat technisch nicht geklappt.

    Jetzt ist es so dass das Konto am Dispolimit ist und morgen noch einige Abbuchungen passieren (StromGasWasser, Bausparvertrag, Versicherung) was vermutlich durch die Bank dann wegen des erreichten Dispolimits verhindert wird. Mitte des Monats kommt Eltern/Kindergeld sowie ein Transfer von meinem Notkonto, den ich dummerweise erst heute angestoßen habe und einige Tage braucht, um die Lage zu entspannen.

    Was wird passieren wenn morgen die Abbuchungen nicht möglich sind? Muss ich bei den Lieferanten der Leistung aktiv werden? Versuchen die es ein paar Tage später nochmal? Buchen die einen Monat später doppelt ab?

    Hatte diese Situation noch nie und sie ist unangenehm. Danke für eure Hilfe und Infos.

    Hallo Forum,

    ich hätte eine Frage. Durch einen Bekannten wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich durch die Ausübung von Rufbereitschaften im IT-Bereich ausserhalb der Arbeitszeiten mit Remotezugang ein Arbeitszimmer geltend machen kann. Bestätigt wurdei ich zb auch durch diesen Artikel:

    Häusliches Arbeitszimmer für Bereitschaftsdienste richtig absetzen
    Wer nachts und an Wochenenden telefonisch berät, kann die Kosten für ein extra dafür eingerichtetes Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.
    www.ecovis.com

    Das Ganze wollte ich dann über Wiso in meine Steuererklärung eintragen, da las ich dann dass die "geringfügige Nutzung eines Arbeitszimmers", also wenn der Arbeitsmittelpunkt im Büro, nicht zuhause liegt, durch die sog. "Homeoffice-Tagespauschale" abgelöst wurde und ich im Programm nun die Anzahl der Tage angeben soll an denen ich "nicht zur Arbeit fuhr."

    Das trifft bei mir aber nicht zu, denn ich fahre trotz Rufbereitschaft zur Arbeit. Die Rufbereitschaft deckt die Nichtarbeitszeit ab und bei Einsätzen arbeite ich aufgrund Dringlichkeit von zuhause aus.

    Gebe ich das dann trotzdem dort an oder wo muss ich das angeben?