Aus dieser Diskussion folgt nur, dass die Regierung uns Beitragszahler vera ... in dem vollsten Umfang. Das ganze System ist nicht überlebensfähig. Direktversicherung - kann man vergessen, Riester - reine Täuschung der Wähler. Lügen über Lügen.
Beiträge von Altair83
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Ich bin seit Ende 2023 in Rente. Bekomme ca. 2000 € Monatlich und muss ca. 150 € an die Krankenkasse extra bezahlen.
Ich habe in den Jahren 2000 bis 2022 recht ordentlich verdient. Auch nach Abzug der Beiträge zur Direktversicherung (wurden immer von Urlaubsgeld entrichtet) lag ich in jeden einzelnen Monat über der geltenden Beitragsbemessumgsgrenze und folglich habe ich die maximalen Beiträge zu allen Sozialversicherungen bezahlt.
Aus meiner Sicht liegt definitiv Doppelverbeitragung vor. Durch die Beiträge zu meiner Direktversicherung habe ich kein Euro an Sozialbeiträgen gespart.
Wenn eine Person unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und Beiträge an Direktversicherung entrichtet, spart die Person erst die Sozialversicherungszahlungen auf die 1752 € / Jahr, die von seinem Gehalt abgehen. Dann sehe ich noch ein, dass Krankenkasse nach Auszahlung was haben will.
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Ich habe im Jahre 2000 eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung abgeschlossen und fleißig bis 2022 eingespart. Die Versicherung war fondsgebunden. 2022 wurden die angesammelten Fondsanteile in mein Depot umgebucht.
Zu dem Zeitpunkt war Wert der Anteile > 100 000 €.
Meine gesetzliche Krankenkasse werlangt monatlich Beiträge auf die Summe, geteilt durch 120 und mit der Berücksichtigung der Freigrenzen.
Das Problem in meinem Fall - in der Ansparphase (2000 bis 2022) habe ich recht ordentlich verdient und praktisch in jedem einzelnen Monat (nachweislich) die damals geltenden Bemessungsgrenzen überschritten. Damit habe ich in jedem einzelnen Monat die höchsten Sozialbeiträge gezahlt, also habe ich auch beim Sparen ins Direktversicherung die Sozialbeiträge auf die angesparrten Summen bereits entrichtet.
Doppelte Besteuerung und doppelte Sozialbeiträge sind eigentlich nicht zulässig.
Kann ich gegen die Bescheide der Krankenkasse gerichtlich vorgehen ? Wie sind die Aussichten ?
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Guten Tag,
Betrachten wir bitte folgende Situation.
Aus einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (abgeschlossen vor 2005) hat ein Rentner bei der Auszahlung eine relativ anständige Summe kassiert. Um die Rechnung zu vereinfachen, nehmen wir an 60 000 €.
Der Rentner muss die Abgaben an die Krankenkasse zahlen. 60 000 € geteilt durch 120 Monate ergibt (fiktive) 500 € pro Monat. Im Jahre 2026 ist der Freibetrag für Betriebsrente 197,75 €. Wenn der Rentner einen durchschnittlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 17,5 % zahlt und den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,6 % zahlt, ergeben sich folgende Belastungen:
- Krankenversicherung (500 - 197,75) x 0,175 = 52,89 €
- Pflegeversicherung 500 x 0,036 = 18,00 €
Also muss der Rentner monatlich an die Krankenkasse 70,89 € überweisen. OK, klar.
Frage ist, kann der Rentner das Geld steuerlich in der Steuererklärung geltend machen? Immerhin sind es 850 € im Jahr.
Wenn JA, wo in der Steuererklärung kann diese Summe angegeben werden? Als welche Ausgaben?
Für Ihre Hinweise bin ich sehr dankbar.
Grüße