Unbefriedigend, aber danke für Deine Bemühungen.
Beiträge von Wolle53
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Hallo,
ich habe im Jahr 2007 Anleihenfonds gekauft und musste diese im gleichen Jahr mit Verlust wieder verkaufen. In der Jahresbescheinigung des Depotverwalters wurde dieser Verlust auch bescheinigt, allerdings als "Private Veräußerungsgeschäfte" und sollte in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Seitdem schiebe ich den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" vor mir her.
Durch den Verkauf eines anderen Anleihefonds wurde in diesem Jahr ein Gewinn erzielt.
Der Ertrag muss ja nun in die Anlage KAP eingetragen werden. Kann mir jemand sagen, ob ich den o.g. Verlust jetzt in KAP gegenrechnen kann, obwohl es im Bescheid "Private Veräußerungsgeschäfte" heißt. Das hört sich so nach An- und Verkauf von Waren an.
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Hallo,
in der Steuerbescheinigung meiner Bank steht ganz unten ein Betrag mit dem Vermerk:
"Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus
Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56
Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018. (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage
KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)."
Der Betrag wurde jetzt wohl aufgeführt, weil ich Anteile eines alten ausländischen Fonds verkauft habe.
Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Betrag eintragen muss? Abziehen kann ich ihn ja nicht, da mir ansonsten nur inländische Kapitalerträge bescheinigt worden sind.