Erst mal vielen Dank für die Antwort Achim! Das ist schon mal sehr hilfreich.
Ah ja da habe ich mich verschrieben, genau Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen; Verlusttopfes SONSTIGE geht mit Aktiengewinnen hingegen; Danke für die Klarstellung.
OK also KEINE Begrenzung von 20K Verlustverrechnung mit Aktien. Bei z.B. 100K Gewinn und 80K Verlust sind also 20K zu versteuern – wenn alles nur Aktien ohne Totalverlust sind.
Meine letzte Frage war: wenn ein Verlustvortrag (Topf SONSTIGE) besteht von vor 2020, kann der in seiner vollen Summe, wenn die Gewinne entsprechend hoch sind, angewandt werden – also keine 20K/Jahr Beschränkung. Egal ob Aktien oder Termingeschäfte, der Verlustvortrag kommt aus dem Topf SONSTIGE.
Beispiel für Termingeschäfte: Gewinn aus Termingeschäften 300K; Verluste im selben Jahr 250K - sind ja 300K-20K steuerlich –– aber was ist wenn Verlustvortrag von 200K besteht noch. würde es dann nicht logisch 300K-20K-200K= 80K zu versteuern geben? Die 230 (250-20) würden sich dann auf noch die folgenden Jahre bis max 20K pro Jahr anrechnen lassen nach meinem Verständnis..