Lieber Hornie,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Den Artikel habe ich gelesen, bin aber noch immer unsicher. (Habe zudem die Testversion einer Steuersoftware sowie die Hotline der Finanzämter bemüht - allerdings beides ohne große Erkenntnisgewinne.)
Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich beim Rückkaufswert nach Kündigung um einen Veräußerungsertrag, also:
Zitat
Der Gewinn ermittelt sich nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis und den Veräußerungskosten sowie den Anschaffungskosten. Als Anschaffungskosten gelten die entrichteten Beiträge (§ 20 Abs. 4 Satz 4 EStG).
Demnach wäre mein Gewinn also:
4023,93 € Auszahlbetrag (Rückkaufswert nach Stornoabzug) - 5150 € eingezahlter Beiträge = -1126,07 € Gewinn
Auf der Steuerbescheinigung waren als Kapitalertrag aber -1060,04 € ausgewiesen. Mal dumm gefragt: Drückt die Zahl auf der Steuerbescheinigung überhaupt den gleichen Wert aus? Oder sind die beiden Ergebnisse nur zufällig nah beieinander, aber haben eigentlich nichts miteinander zu tun? Denn im o.g. Artikel heißt es ja auch:
Zitat
Kapitalerträge aus dem Verkauf von Lebensversicherungsansprüchen unterliegen keinem Steuerabzug, sodass insoweit auch keine Steuerbescheinigung ausgestellt wird.
Insofern würde es mich wundern, dass ich dafür eine Steuerbescheinigung erhalte.
Wenn es den gleichen Wert ausdrücken soll: Woher kommt dann die Differenz zwischen Steuerbescheinigung und meiner Berechnung?
Und es bleibt die Frage, wie ich das richtig einzutragen habe. Der Artikel scheint zumindest bzgl. der Zeilennummern ein wenig veraltet zu sein (die Sparerpauschbeträge stehen nicht in 14 /14a wie im Artikel angegeben, sondern in 16 und 17). Kommt dann der Auszahlungsbetrag in 18, mein errechneter "Gewinn" in 22 und der Verlust aus der Steuerbescheinigung in 12?
Es tut mir sehr leid, aber ich kann mir noch keinen Reim darauf machen. Ich möchte nur endlich diesen unsäglichen Vertrag los sein und brav meine Steuern zahlen. 
Viele Grüße!