Ergo: Massiver Verlust an Lebenszeit. [...]
"Dienstreisepauschale" gibt es schließlich nicht. [...]
Je nach Sachlage könnte ein Verpflegungsmehraufwand absetzbar sein. [...]Von dieser Geisteshaltung bringt ihn auch die Erkenntnis nicht ab, daß "absetzen" ja keineswegs heißt, daß das Finanzamt die Chose zahlt.[...]
Sicher ein Punkt, lies sich damals aber einfach nicht ändern während der Corona-Zeit. Jetzt ist es erstmal historisch gewachsen.
"Dienstreisepauschale" mag nicht der richige Begriff sein. Gemeint war, dass man bei der Fahrt mit dem Privat-PKW 30 ct/kilometer auf beiden Strecken absetzen kann (pauschal, sofern man nicht die tatsächlichen Jahreskosten und Fahrtleistung mit Fahrtenbuch führen will).
Verpflegungsmehraufwände werden vom Arbeitgeber 3 Monate steuerfrei gezahlt. Das bestätigt mich in der Einschätzung, dass es eine Dienstreise ist.
Sicherlich heißt absetzen nicht, dass man alles wiederbekommt. Aber etwas wiederbekommen ist immerhin besser als nix wiederzubekommen (im Zweifel gibts ja noch den Werbekosten Pauschbetrag).
Wenn es eine Dienstreise ist, musst du sie denn nicht in einem Dienstreiseantrag vorher genehmigen lassen? Und in diesen Antrag dann eben die voraussichtlichen Kosten veranschlagen? Wenn der Arbeitgeber dann deinem Antrag zustimmt, dann hätte er auch diesen extra Kosten zugestimmt, oder nicht?
Ein Dienstreisevertrag gibt es nicht. Reisekosten, sofern nicht direkt vom Arbeitgeber bezahlt, werden über eine Reisekostenabrechnung eingefordert (z.B. Verpflegungsmehraufwand)
Hm, also meine Erwartung wäre erst einmal, dass der Arbeitgeber die Dienstreise zahlt, und zwar ab der Wohnungstür. Also würde ich davon ausgehen, dass er auch die Fahrtkosten zum Bahnhof und die dortigen Parkgebühren übernimmt. So war das bei mir zumindest immer. Ist das bei Dir explizit nicht so?
Das müsste ich nochmal explizit nachfragen. Da aber eine Fahrt mit dem Privat-PKW einer Genehmigung bedarf und der Zug das Mittel der Wahl ist, gehe ich erstmal nicht davon aus.
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Am Ende bleibt eigentlich die Frage stehen, ob eine Dienstreise aus verschiedenen Etappen bestehen kann:
- Wohnung zu Bahnhof über 30 ct/kilometer von Steuer
- Bahnhof zu Bahnhof gezahlt vom Arbeitgeber
und das Ganze dann irgendwann wieder zurück.