Danke für die ausführliche Darstellung.
Schön, dass noch jemand bei der R+V versichert ist.
Ich denke schon, dass ich soweit alles verstanden habe. Alle Punkte konnte ich so in meinem Vertrag finden bzw. waren bekannt. Die Pauschale bei Kuren der R+V kann in vielen Fällen zusammen mit der Beihilfe ausreichen, aber Vater-/Mutter-Kindkuren etc. könnten enger werden. Reha scheint vom Versicherungsumfang erfasst, dass Sie gezahlt wird, wenn kein gesetzlicher Rehabilationsträger leistet – nicht Beihilfe. OK ?
Aber hier sind die Formulierungen wirklich nicht einfach und verständlich…
Die Barmenia hat soweit ich das gelesen haben zum einen keine Pauschale sondern zahlt immer nach versichertem %-Satz und zahlt zusätzlich 100EUR/Tag zzgl. Leistungen aus dem Ergänzungstarif Plus.
Ich habe bis jetzt auch nichts an der R+V zu bemängeln, habe aber auch – zum Glück- nur wenige Leistungen in Anspruch genommen. Ich halte die PKV der R+V weiterhin für einen Top-Tarif.
Wie oben beschrieben haben mich aber mehrere Punkte in letzter Zeit zum Nachdenken gebracht. Die Entscheidung zu Wechseln ist auch noch nicht gefallen. Sobald ich mal einen Vergleich durch einen Versicherungsberater habe, muss ich schauen, wie es weitergeht… Sollte ich mich für den Wechsel entscheiden und die Risikoprüfung nicht bestehen, bin ich weiter in einem Top-Tarif versichert.
Die Frage ist aber auch, ob insgesamt die Leistungen der einen oder anderen Versicherung langfristig sicherer sind. Wenn BW sich von Verweisen auf die Beihilfeordnung des Bundes löst, könnte dies insbesondere bei Zahnbehandlungen bei der R+V mit mehr Eigenbeteiligung versehen sein, wenn diese in BW nicht mehr beihilfefähig wären. Bin nicht sicher ob § 199 VVG hier tatsächlich greifen würde? Denn die R+V hat ja ausdrücklich nur beihilfefähige Kosten im Zahnbereich erfasst, sonst hätte sie diesen Zusatz auch weglassen können… M.E. fallen dort Leistungen der Beihilfe weg, sind diese nicht abgesichert und wohl auch nicht über § 199 VVG einforderbar. Dies müsste man aber wohl genauer recherchieren… Ist aber zumindest heute noch nicht relevant.
Von welchem Schreiben der R+V wird gesprochen? Gibt es dieses offiziell als PDF oder muss jeder persönlich bei der R+V ein solches Schreiben anfordern?
Vielleicht wären Sie Herr Dr. Schlemann nochmals so nett sich mit Ihrer Kompetenz einzubringen.