Schönen guten Tag allerseits,
ich versuche mal, mich hier mit der gleichen Frage, aber anderem Hintergrund anzuhängen. Ich habe ebenfalls Steuerklasse 1 und bin (meines Wissens) grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Jetzt habe ich im letzten Jahr mit Crypto Gewinne gemacht, was scheinbar dazu führt, dass ich für 2023 zur Abgabe verpflichtet bin (bis 02.09.2024). 2021 und 2022 habe ich noch nicht gemacht. Könnte ich die dann noch nachträglich einreichen, auch wenn ich 2023 schon gemacht habe? Oder ergibt sich gar aus der Verpflichtung für 2023 auch eine für die ausstehenden Vorjahre?
Vielen Dank im Voraus & freundliche Grüße
Sven