Vielen herzlichen Dank für die umfangreichen Hinweise. Wir legen das Thema "ad acta". Zwischenzeitlich haben wir auch ein Urteil gefunden das besagt dass der Flughafen nicht haftbar gemacht werden kann.
Beiträge von efendi57
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Hallo Terra,
vielen Dank für die umfangreiche Einschätzung, wir werden versuchen den Flughafen in Anspruch zu nehmen. Meines Erachtens kam dies schon öfter vor.
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Wir ( 5 Personen ) hatten am 25.05.2024 einen Flug nach Antalya-Gazipasa angetreten der erst nach 5 Std. 25 min startete. Die Flugverspätung wurde damit begründet, dass eine Person unbemerkt in den Sicherheitsbereich gelangte. Es war massiv Bundespolizei vor Ort im Terminal 1 im Flughafen München. Nun fragen wir uns wo wir eine Entschädigung verlangen können. Weder der Reiseveranstalter ( Pauschalreise) noch die Airline trägt hier Schuld. Kann man den Flughafen als quasi Verursacher wegen Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen in Anspruch nehmen ?