Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Um Formulare und Zeit zu sparen, versuche ich es ersteinmal im Gespräch und biete den Mitarbeiterinnen alternativ zur bAV als Gehalts-Bonus vermögenswirksame Leistungen an, die dann in einem VL-Depot in ETFs angelegt werden sollen. Das sollte für die Mitarbeiterinnen eine renditestarke und kostenarme Möglichkeit sein, fürs Alter vorzusorgen.
Allerdings wird mich das nicht von meiner Verpflichtung entbinden, dennoch eine bVA anzubieten, wenn eine Mitarbeiterin weiterhin darauf besteht? Ob es rechtlich möglich ist, entweder VwL oder bVA anzubieten, müsste ich klären?