Beiträge von Alexandra13

    Hallo Thebat,

    herzlichen Dank für die Argumentationshilfe. Damit werden wir dem Steuerberater hoffentlich auf die Sprünge helfen.


    Hallo SE,

    genau die Fragen haben wir uns auch gestellt.

    Es ist wirklich kaum zu glauben, dass der Steuerberater eines Pflegedienstes solche Fehler macht.

    Daher waren wir zunächst auch etwas verunsichert und stellten hier die Frage. Wir sind gespannt, ob der Steuerberater seinen Fehler nun endlich einsieht. :)

    Hallo Alaska79x,

    wir haben kein Problem die Gehaltsabrechnung richtig zu lesen.

    Da müssen Sie die Frage falsch verstanden haben.

    Lt. Gehaltsabrechnung wurde die Feiertagszulage für Fronleichnam voll steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet, nach unserem Rechtsempfinden nicht richtig ist.

    Thebat hatte uns mit der Antwort sehr geholfen, wir sind dabei die Angelegenheit mit dem Steuerberater des Arbeitgebers zu diskutieren.

    Guten Tag,

    meine Schwiegertochter arbeitet bei einem Pflegedienst und erhält für Feiertagsarbeit einen Feiertagszuschlag von 135% vom Grundstundenlohn.

    Laut § 3b Einkommensteuergesetz sind 125% steuer- und sozialversicherungsfrei (Ausnahmen 1. Mai und Weihnachten: 150%).

    Ist der Feiertagzuschlag für, z. B. Fronleichnam, in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig oder nur die Differenz zwischen 135% und 125%, also 10% steuer- und sozialversicherungspflichtig?

    Der Steuerberater des Arbeitgebers sagt, dass in diesem Fall 135% voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

    Wir freuen uns auf Antworten.