Beiträge von BerBooBoo

    Hallo zusammen,

    für Kinder, die ab dem 01.04.2025 geboren werden, bekommt man ja nur Elterngeld wenn das (gemeinsame) zu versteuernde Einkommen in dem der Geburt vorangegangenen Kalenderjahr unter 175.000 EUR liegt.

    Wird da stur die Zahl vom Steuerbescheid genommen oder kann man da ggf. Einspruch erheben wenn ein einmaliger Bonus daran Schuld ist, dass man über die Grenze kommt. Ich meine hier wirklich einen einmaligen Bonus, der mit einem Merger zu tun hat und nicht z.B. einen Company Bonus, auf den es vielleicht auch keine Garantie gibt, der aber in der Realität jedes Jahr gezahlt wird, nur eben immer unterschiedlich hoch ausfällt.

    Falls man da nichts machen kann und man dann eben ein besonders gut bezahltes Jahr erwischt: Was sind eure Tipps um das zu versteuernde Einkommen nach unten zu drücken?

    Danke und Grüße!

    Hallo zusammen,

    Pantoffelheld, danke für deine Rückmeldung!

    Ich habe etwas weiter recherchiert und gehe mittlerweile davon aus, dass bei Auszahlung nicht noch einmal Sozialabgaben anfallen. Ich hatte dazu folgendes gefunden „Das BRSG hat die doppelte Verbeitragung aufgehoben. Seit dem 1.1.2018 sind Leistungen aus Altersvermögen im Sinne des § 92 EStG (= betriebliche Riester-Renten) bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Auszahlungsphase nicht mehr zu verbeitragen.“

    Daher bleibt in erster Linie die Frage ob es sinnvoll ist von der Riesterförderung (Zulage und Sonderausgabenabzug) Gebrauch zu machen. Den Artikel von Finanztip, den du verlinkt hattest, kenne ich, aber er hilft mir leider nicht, da er ja von der Option ausgeht, dass man eine Brutto-Entgeltumwandlung hat, wenn man keine Riesterförderung in Anspruch nimmt. Das ist bei mir nicht der Fall, die Beiträge kommen auf jeden Fall aus dem Netto. Der Arbeitgeber hat die Freiheit die betriebliche Altersvorsorge so zu gestalten und man unterschreibt mit dem Arbeitsvertrag auch die Aufnahme in die entsprechende Pensionskasse.

    Es kommt also am Ende soweit ich es jetzt verstehe nur auf den folgenden Punkt an: Nutze ich die Riesterförderung wird bei Auszahlung voll versteuert, nutze ich sie nicht wird mit Ertragsanteil versteuert (gilt natürlich alles nur für meine Beiträge, nicht für die vom Arbeitgeber, die werden auf jeden Fall voll versteuert und auf die fallen vermutlich auch Sozialabgaben an). Ich finde aber die Aussage „im Alter hat man ja bestimmt einen geringeren Steuersatz, deswegen lieber jetzt den Steuervorteil nutzen und später voll versteuern“ etwas vage und unbefriedigend. Wie kann ich den Unterschied grob abschätzen?

    Gibt es hierzu gute Beispielrechnungen, die ich mir mal anschauen könnte?

    Danke und Grüße!

    Hallo zusammen,

    Ich habe über meinen Arbeitgeber eine nicht optionale bAV, für die sich die Beiträge zwar basierend auf dem Brutto berechnen, meine Beiträge aber aus dem netto (!) genommen werden, also handelt es sich wenn ich richtig recherchiert habe dabei um Entgeltverwendung (im Gegensatz zu Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber gibt den gleichen Anteil dazu, daher lohnt es sich denke ich prinzipiell und eine Wahl habe ich wie gesagt sowieso nicht. Nun meine Frage: Wie wird eine solche bAV später steuerlich und bzgl Sozialabgaben behandelt? Lohnt sich der Sonderausgabenabzug und die Riesterzulage? Und ist es richtig, dass es nicht sinnvoll wäre nur den Sonderausgabenabzug geltend zu machen? Mein Arbeitgeber meinte, dass sobald ich das eine oder das andere mache die später aus meinen Anteilen bestehende Rente voll zu versteuern wäre und es daher nicht sinnvoll wäre den Sonderausgabenabzug geltend zu machen aber nicht die Zulage zu beantragen. Es scheint sich also von privaten Riesterverträgen zu unterscheiden, aber ich finde dazu nirgends eine schriftliche Grundlage. Wo ist so ein Format geregelt?

    Danke für eure Rückmeldungen!