Ein Punkt, der oben noch fehlt und vermutlich beim ALG Probleme mach. Ich erhalte kein Kindergeld, da Kind weder Wohnsitz noch Aufenthalt in Dtl. hat.
Leider aergerlich und es wurde dem Gesetztgeber bereits das Recht eingeraeumt, diese Faelle auch mit Kindergeld zu versehen. Ist leider noch nicht erfolgt.
"... laut EStG § 63 Kinder (2)
wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, dass einem Berechtigten,
der im Inland erwerbstätig ist oder sonst seine hauptsächlichen Einkünfte
erzielt, für seine in Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz bezeichneten Kinder
Kindergeld ganz oder teilweise zu leisten ist, soweit dies mit Rücksicht
auf die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Kinder in deren
Wohnsitzstaat und auf die dort gewährten dem Kindergeld vergleichbaren
Leistungen geboten ist.
Siehe auch:
WD 4 - 027/16 Vereinbarkeit einer Indexierung von Kindergeldzahlung an
EU-Ausländer mit dem Familienleistungsausgleich nach Einkommensteuergesetz
"