Hallo liebe Mitleser:innen,
ich stehe vor der Anschaffung eines Elektroautos als Firmenwagen und möchte dafür die neue 75%-Sonderabschreibung nutzen. Im Gesetz (§ 7 Abs. 2a EStG, Investitionsbooster 2025) wird keine konkrete Mindestgrenze für die betriebliche Nutzung genannt. Reicht es also, wenn das E-Auto z.B. nur zu 65% für die Arbeit verwendet wird, solange es dem Anlagevermögen zugeordnet wird? Oder verlangt das Finanzamt wie bei § 7g EStG mindestens 90%?
Wer hat zu dieser Frage schon Erfahrungen oder einen offiziellen Bescheid bekommen?
Viele Grüße und danke vorab!