Beiträge von Peter Cobbles-Coops

    Hallo liebe Mitleser:innen,

    ich stehe vor der Anschaffung eines Elektroautos als Firmenwagen und möchte dafür die neue 75%-Sonderabschreibung nutzen. Im Gesetz (§ 7 Abs. 2a EStG, Investitionsbooster 2025) wird keine konkrete Mindestgrenze für die betriebliche Nutzung genannt. Reicht es also, wenn das E-Auto z.B. nur zu 65% für die Arbeit verwendet wird, solange es dem Anlagevermögen zugeordnet wird? Oder verlangt das Finanzamt wie bei § 7g EStG mindestens 90%?

    Wer hat zu dieser Frage schon Erfahrungen oder einen offiziellen Bescheid bekommen?

    Viele Grüße und danke vorab!

    Hallo zusammen,

    ich bin als freier Journalist und freiberuflicher Produzent tätig. Für meine Tätigkeit zahle ich selbst Beiträge an die Pensionskasse (Versorgungseinrichtung Rundfunk) und erhalte 50 % dieser Beiträge vom Sender als Zuschuss zurückerstattet.

    Wie muss ich diese Konstellation steuerlich korrekt erfassen?

    Ich überweise selbst den gesamten Betrag und bekomme danach einen Teil erstattet.

    Wird der Zuschuss des Senders als volle Einnahme versteuert?

    Und falls ja: Kann ich meinen Eigenanteil als Betriebsausgabe oder Vorsorgeaufwendung geltend machen?

    Hintergrund:

    Die Eigenbeiträge tauchen in der EÜR gar nicht als Betriebsausgabe auf, sondern nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

    Der Zuschuss des Senders wird als komplette Einnahme in der EÜR versteuert.

    Da der steuerliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen meist schon mit der Kranken-/Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, bleiben die gezahlten Beiträge an die Pensionskasse ohne steuerliche Wirkung.

    Ist das wirklich korrekt – oder gibt es eine Möglichkeit, die eigene Einzahlung als Betriebsausgabe zu erfassen, wenn ich als Selbständiger für mich selbst zahle und der Sender einen Zuschuss gibt?

    Macht eine Einzahlung in die Pensionskasse dann überhaupt ansatzweise Sinn? Ich glaube, das ist mir dann den Aufwand nicht wert. :cursing:

    Ich beschäftige mich zum ersten Mal mit einem Firmenwagen als Freiberufler.

    Die Vorgaben für das Fahrtenbuch scheinen ja wirklich streng zu sein.

    Die Frage ist: Mit was hat man schlimmstenfalls zu rechnen?

    Das FA prüft ja meist nur drei Jahre rückwirkend.

    Wenn aber z.B. in acht Jahren das Fahrtenbuch meines dann acht Jahre alten Firmenwagens verworfen wird,

    werden dann gleich für alle acht Jahre Nachzahlungen fällig?

    Oder schauen sie sich nur die drei Jahre an.

    Ich will das Fahrtenbuch natürlich sehr korrekt führen, bin aber etwas unsicher wie viele Rücklagen ich für den "worst case" bilden muss.

    Eine weitere Option wäre es, den sehr alten Privat-PKW zu behalten und für Kurzstrecken ein kleines Elektrofahrzeug anzuschaffen.

    Da könnte ich Privatnutzungsanteil pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern.

    Das Problem: Wegen der geringen Reichweite wäre ich für längere Fahrten immer noch auf den Verbrenner angewiesen.

    Kann ich trotz vorhandenem Dienstwagen zusätzlich die Kilometer mit dem Verbrenner absetzen?

    Wir leben zu zwei im Haushalt, haben keine weiteren PKW.

    Ich habe ein Konto bei Flatex für meine Aktien.

    Flatex bucht mir regelmäßig (zumindest in Deutschland) die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne vom eigenen "Cashkonto" ab.

    Man weiß natürlich nie, wie hoch diese Abbuchung ist und wann sie passiert, sie lassen aber keine SEPA-Abbuchung für diese Steuer vom Referenzkonto einer anderen Bank zu.

    Heisst, dass man muss immer sicherheitshalber einen relativ hohen Betrag auf dem Cashkonto zu 0 Prozent Zinsen liegen lassen um nicht Gefahr zu laufen, in den Dispo zu rutschen?

    Meines Wissens bekomme ich für mein Geld auf diesem Cash-Konto 0% Zinsen, für einen Dispo zahle ich aber 7,5%.

    Und man wird soweit ich weiß nicht einmal Vorgewarnt, wenn abgebucht wird und auch nicht gewarnt, wenn man durch die Abbuchung in den Dispo kommt.

    Man kann den Kredit zwar ablehnen, dann ist ohne diesen "Flex-Kredit" der Zins ein bisschen höher, aber man bekommt eine Nachricht, dass man überzogen hat, richtig? Kennt ihr eine Möglichkeit, wie man ohne Geld zu 0% dort zu parken, den Dispo durch solche Abbuchungen vermeidet?