Beiträge von Osmium

    Liebes Finanztip Forum, ich stolpere gerade über die Details der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich bin freiwillig versichert, sollte nach meiner Recherche aber eigentlich pflichtversichert sein.

    Mitte 2022 habe ich einen neuen Job angetreten, die Monate davor habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen und war gesetzlich pflichtversichert. Bei meinem zeitgleichen Krankenkassenwechsel habe ich im Antrag angegeben, dass mein Bruttoengelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ich also versicherungspflichtig bin. In meiner Mitgliedsbescheinigung und den Engeltabrechnungen steht aber, dass ich freiwillig versichert bin.

    Meine erste Frage hierzu ist: wer legt diese Einstufung fest, der Arbeitgeber oder die Krankenkasse? Das als Arbeitnehmer selbst einzuschätzen, ist eigentlich nicht meine Verantwortung?

    Vermutlich wurde ich als freiwillig versichert eingestuft, da der auf ein ganzes Jahr hochgerechnete Bruttolohn knapp über der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze lag und das vorausschauend betrachtet wurde. Das sollte aber gemäß einem Beratungsblatt der Techniker Krankenkasse für Arbeitgeber gleich doppelt falsch sein (ich bin bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, die Regeln sollte aber überall gleich sein):

    "Wird im Laufe des Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, so endet die Versicherungspflicht mit Ende des Kalenderjahres. Dies aber auch nur dann, wenn auch die für das Folgejahr geltende Grenze voraussichtlich überschritten wird."

    Quelle: https://www.tk.de/firmenkunden/v…eprueft-2034356

    Zum einem hätte die Versicherungsfreiheit also erst ab dem Folgejahr gelten müssen, zum anderem wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2023 so stark angehoben, dass ich wieder darunter lag (gilt auch weiterhin für 2024).

    Arbeitgeber- und -nehmerbeiträge wurden in den letzten zwei Jahren vom Arbeitgeber geräuschlos abgeführt. Meldungen an die Krankenkasse über weiteres Einkommen, wie Kapitalerträge, habe ich nicht gemacht (in der freiwilligen Versicherung sind auch dafür potentiell Abgaben fällig). 2023 und 2024 bin ich unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, aber oberhalb der "besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze" (=Beitragsbemessungensgrenze), sodass ich nach meinem Verständnis sowieso bereits über den Arbeitgeber die Höchstbeiträge zahle. Für das gesplittete Jahr 2022 blicke ich die Regeln nicht.

    Könnte mir hier potentiell Ärger drohen? Die über den Arbeitgeber abgeführten Beiträge sind für freiwillig und Pflichtversicherte gleich, korrekt?

    Liebe Finanztip-Community,

    im Netz gibt es widersprüchliche Informationen darüber, ob die Sperrfrist (6+1 Jahre) nur für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage revelant ist oder allgemein für die angelegten vermögenswirksame Leistungen (VL) gilt.

    Konkret sieht es so bei mir aus:

    Um die 6,65€ vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst mitzunehmen, zahle ich bei OSKAR ein, aufgestockt aus dem normalen Gehalt auf den 25€ Mindestanlagebetrag. Da kommt über die Jahre schon ein bisschen was zusammen. Eigentlich möchte ich das Geld aber lieber selbstverantwortlich anlegen anstatt 1% Verwaltungsgebühr auf den gesamten Bestand bei OSKAR zu zahlen.

    Es gibt die Möglichkeit einer Teilauszahlung (ich will den Vertrag nicht kündigen damit die Einzahlungen weiterlaufen können), dabei wird aber folgende Warnung angezeigt:

    "Du bist im Begriff, über Fondsanteile zu verfügen, die im Rahmen eines VL-Sparvertrags erworben wurden. Sofern diese Fondsanteile einer Sperrfrist gemäß § 4 der „Sonderbedingungen für den nicht-förderfähigen VL-Sparvertrag“ der Baader Bank unterliegen, kannst Du verpflichtet sein, Deinen Arbeitgeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Du kannst unabhängig davon gegenüber Deinem Arbeitgeber vertraglich dazu verpflichtet sein, diesem die empfangenen Zahlungen zurück zu gewähren."

    Ein Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist bei OSKAR grundsätzlich nicht möglich. Warum wird dennoch auf eine Sperrfrist verwiesen? Ist das nur gewollte Verunsicherung, um das Geld dort zu halten?

    Die „Sonderbedingungen für den nicht-förderfähigen VL-Sparvertrag“ der Baader Bank sind hier verlinkt:

    https://www.oskar.de/wp-content/uploads/2022/08/20200916_Sonderbedingungen_VL_Sparplan-final.pdf

    Daraus werde ich aber auch nicht schlauer.

    Gibt es tatsächlich das Risiko, dass ich die VL an den Arbeitgeber zurückzahlen muss bei vorzeitiger (Teil)-Auszahlung?