Beiträge von Dedel1201

    Endlich komme ich dazu, mir eure Beiträge durchzulesen. Vielen Dank!

    Puh, harter Tobak und echt ziemlich speziell.

    Die TK hat mir mitgeteilt, dass ich den Zuschuss laut Paragraph 240 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 8 Sozialgesetzbuch fünftes Buch – gesetzliche Krankenversicherung an Sie weiterleiten muss. Das mache ich nun erst mal.

    Weiterhin hat sie mir mitgeteilt, dass das Bundessozialgericht diese Regelung wiederholt bestätigt hat und insbesondere die Anwendung einer „doppelten BBG“ für verfassungsgemäß erachtet.

    Da hab ich jetzt nichts drüber recherchieren können, so dass ich weiterhin den Zuschuss weiterleite und am Ende des Jahres die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern werde. Obwohl hierzu oben ja ein „Nein“ gekommen ist.

    Wenn das nicht klappt, überlege ich mit dem Argument, dass ein/e Privatversicherte/r, den Zuschuss auch nicht weiterleiten muss, dagegen zu klagen.

    Also, nochmals vielen Dank für eure Beiträge und ich bin gespannt.

    Ich habe Teilrente mit Abzügen beantragt und arbeite Vollzeit weiter. Hierbei bin ich durch mein Gehalt über der BBG und zahle somit schon den Höchstbetrag in die Krankenkasse ein.


    Nun will die Krankenkasse trotzdem den Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag, den mir der Rententräger nach Antrag gewährt.


    Muss ich den Zuschuss trotzdem an die Krankenkasse weiterleiten oder besteht Erfolg auf Widerspruch hierzu?


    Oder erst einmal den Betrag monatlich an die Krankenkasse zahlen und am Ende des Jahres einen Antrag stellen, mir die zu viel bezahlten Beiträge zurückzuzahlen?