Beiträge von Matt

    Die oben gemachten Ausführungen zu den Krankenkassenbeiträgen, die die zu zahlende Steuer senken, sind zwar richtig, führen aber an der Frage vorbei: Die lautet ja nicht, ob Steuern gezahlt werden müssen, sondern ob eine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung besteht, und diese Pflicht richtet sich nach der Höhe der "Einkünfte" (im steuerlichen Sinne), also zu versteuernde Einnahmen minus Werbungskosten. Wenn diese Einkünfte höher als der Grundfreibetrag (ca. 10 000 Euro) sind, dann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Bei der EM-Rente ist noch zu berücksichtigen, dass nur ein Anteil steuerpflichtig ist, bei Start in 2020 z.B. sind 20% steuerfrei. Ganz grob überschlagen liegt man hier bei 80%*1219 Euro *12 Monate bei ca. 11 700 Euro und damit oberhalb des Grundbetrags und damit in der Erklärungspflicht.

    Hallo...liege ich mit meiner groben Rechnung richtig?

    Ich bekomme seit 11/2015 eine EU Rente...

    D.h. 30% sind steuerfrei?!

    Aktuell bekomme ich 1094 Brutto...

    Also 0,7×1094=765,8 ×12= 9189,6

    Würde bedeuten....ich liege unter den Steuerfreibetrag von 11604...

    Ist das ganz grob gesehen richtig?