Danke für deine Rückmeldung. Ich denke es wird auf den Steuerbonus für die Handwerkerleistungen hinauslaufen.
Beiträge von CasiBo
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Wenn ich die Musterbescheinigung richtig verstehe, wäre eine Förderung nur möglich, wenn man innerhalb von 2 Jahren nach Einbau die Anlage mit erneuerbaren Energien kombiniert (Solar oder Wärmepumpe). Dies ist nicht geplant. Kann dies jemand bestätigen oder habe ich einen Denkfehler? Dann könnte ich (leider) einen Haken daran machen

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Verstehe ich das richtig, dass die Anlage grundsätzlich bis 2022 förderbar war? Der Auftrag wurde im April 2022 unterschrieben...dann gab es Lieferschwierigkeiten und die Anlage wurde erst im September 2023 eingebaut. Zählt als Maßnahmenbeginn die Auftragserteilung?
Die Firma ist ja schon tätig geworden, da ausgemessen werden musste, welche Anlage überhaupt passt. Die Heizung ist im Dachgeschoss verbaut und dort ist es sehr eng.
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Ich habe nochmal eine Frage zum 35 c EStG. Muss die Heizung bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Es handelt sich weder um Solar noch um eine Wärmepumpe. Es wurde lediglich die Gastherme erneuert (Brennwert) und die Warmluftheizung ebenfalls. Ist sehr effizient aber hat eben keine besonderen Komponenten.
Ich finde die Formulierungen in der Verordnung auch nicht ganz klar. Vielleicht kann mir da nochmal jemand helfen.
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Der 35 c hört sich interessant an. Verstehe ich das richtig, dass sich in 3 Jahren meine Steuerschuld um 20 v.H. (7+7+6) der Kosten der Heizung reduzieren würde?
Wenn die Heizungsanlage 15.000 € gekostet hat, wären das 3.000 €.
Oder habe ich einen Denkfehler? Das Objekt ist 25 Jahre alt.
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Danke schon mal für deine Einschätzung. Ich befürchte es auch, gebe aber die Hoffnung noch nicht auf
...vielleicht hat jemand schon andere Erfahrungen gemacht -
Hallo,
ich habe mal eine „Steuerfrage“ und hoffe auf Hilfe.
In meinem Zweitwohnsitz (Eigentum) musste ich letztes Jahr meine defekte Heizung erneuern.
Die Kosten von rund 15.000 € habe ich in der Steuererklärung angegeben.
Die Kosten wurden vom Finanzamt gestrichen mit der Begründung, es handele sich um Erhaltungsaufwand.
Da die Höchstgrenze von 12.000 € für die Unterkunftskosten bereits erreicht waren, wurden die Kosten der neuen Heizung nicht berücksichtigt.
Ich frage mich jetzt, ob das so richtig ist. Es gab ja 2019 folgendes Urteil vom BFH:
Kosten für Einrichtung der Zweitwohnung
Zusätzlich zu den nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten darfst Du die Aufwendungen für die „notwendige“ Einrichtung abziehen. Die nachweisbaren Kosten für die Wohnungseinrichtung sind als sonstige Mehraufwendungen unbegrenzt abziehbar, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 4. April 2019, Az. VI R 18/17).
Mir ist schon klar, dass eine Heizung keine Einrichtung ist.
Aber kann es vom Gesetzgeber gewollt sein, dass ich z.B. eine neue Küche von 15.000 € absetzen kann, aber eine neue Heizung nicht?
Es wäre schön, wenn ihr mir da helfen könntet
