Beiträge von samui

    Gibt es gegen Forderungen der GKV für behauptete Beitragsrückstände keine rechtlichen Mittel mehr?

    • Widersprüche dürfen die Kassen 3 Monate aussitzen, möglicherweise auch Jahre, wer soll sie auch daran hindern?
    • Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung
    • Klagen kann man nur gegen abgelehnte Widersprüche
    • Klagen dauern Jahre und haben keine aufschiebende Wirkung
    • Kassen beantworten keine logischen Fragen zum Fall, antworten immer nur mit Kontoauszügen, die gleichzeitig Werbeschreiben, Mahnung, Bescheid darstellen sollen...
    • Ungeachtet des Hinweises auf § 24 Abs. 2 SGB IV fordern sie immer neue Säumniszuschläge für die Vergangenheit
    • Ungeachtet nicht beantworteter logischer Fragen erlassen sie ein Leistungsruhen
    • Ungeachtet Stundungsantrag bis zur Klärung des Falles lassen sie ihre Kumpels vom Hauptzollamt vollstrecken

      Ich frage allen Ernstes: kennen die den Begriff Amok?