Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Die Immobile hat mir vor der Überlassung bereits zu 1/3 mir gehört (vor Überlassung: 1/3 mein Anteil; 2/3 Anteil meiner Eltern). Entsprechend dieser Aufteilung werden auch die Mieteinnahmen aufgeteilt.
Nach der Überlassung haben meine Eltern ein lebenslanges Nießbrauchsrecht und erhalten weiterhin 2/3 der Mieteinnahmen.