Beiträge von Thorsten765

    Hallo zusammen im Forum,
    (Ich hoffe, ich bin hier richtig. Konnte kein Thema Rente finden)


    Seit dem 01.04.2016 beziehe ich eine volle EM-Rente, (damals sofort unbefristet und sogar etwas rückwirkend gewährt).
    Nun erstmalig erhalten den neuen vorerst separaten Zuschlag:

    allerdings lediglich über 4,5% (??), wegen des späteren Beginns allein der vollen EM-Rente.

    Aber davor seit 01.01.2012
    bis 01.04.2016 Erhalt einer Teil-EM-Rente, ununterbrochen,
    aber gänzlich unberücksichtigt (??) in der Berechnung des Zuschlags.

    Dieser frühere Erstbezug einer EM-Rente (*) sollte doch
    zum sehr viel höheren Zuschlag von 7,5% berechtigen, oder?


    (*) Ich hatte im Forum gelesen, volle EM-Rente und Teil-EM-Rente seien gleichwertig; kann allerdings den Beitrag leider nicht wiederfinden.

    Ich hoffe jetzt, dies gilt auch bei mir, mit dem
    Ü
    bergang einer Teil-EM-Rente direkt in eine volle EM-Rente?


    Gibt es vielleicht bereits einen Musterbrief für einen Widerspruch hierzu?

    Vielen Dank und mit bestem Gruß,

    Thorsten765